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09. Januar 2012 18:00 Uhr

Kommunalunternehmen

Nicht ohne Risiko

Finninger Professor sieht die Ammerseewerke kritisch. Am Dienstag entscheidet auch der Finninger Gemeinderat

Dießen/Finning Am Dienstag soll in Finning der letzte von acht Gemeinderäten die Umwandlung des Abwasserzweckverbands (AZV) Ammersee/West in das Kommunalunternehmen (KU) Ammerseewerke absegnen. Die Finninger hatten eine Entscheidung als Einzige im vergangenen Jahr noch vertagt – auch eingedenk der Auseinandersetzungen um die Umorganisation des AZV vor zehn Jahren. Und auch jetzt werden aus Finning Zweifel an der Politik des AZV artikuliert. Dr. Franz Boos, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule in Hof, weist auf mögliche unternehmerische Risiken bei der Energieerzeugung auf der Echinger Kläranlage hin. Die Gemeinden müssten dafür grundsätzlich unbeschränkt haften.

Der Wissenschaftler mit Spezialgebiet öffentliche Unternehmen sieht in KU durchaus Vorteile, vor allem bei Unternehmen, die markt- und kundennah agieren müssen, „was bei Kliniken oder Stadtwerken sinnvoll sein kann“. Der Vorteil liege darin, dem alltäglichen Hickhack in politischen Gremien entgehen zu können und dass unternehmerisches Handeln nicht am Gängelband der Tagespolitik hängt.

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Kritischer sieht Boos ein KU jedoch im Abwasserbereich, einem Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, in dem es keinen Wettbewerb gibt. „Modern“ und „unternehmerisch“ müsse nicht besser sein, hält der Diplom-Kaufmann mit Blick auf den Zwei-Millionen-Verlust in Landsberg mit Derivatgeschäften und die negative Geschäftsentwicklung des Kauferinger Wärmekraftwerks fest.

Gehe etwas schief, so seine Befürchtung, müssten dafür die Bürger bezahlen. Die Haftung würde sich beim KU Ammerseewerke im Verlustfall auf alle beteiligten Gemeinden erstrecken, auch auf eine solche Gemeinde, deren Verwaltungsratsmitglied gegen eine sich im Nachhinein als falsch herausstellende unternehmerische Entscheidung gestimmt hat.

Die Sorge vor etwaigen Verlusten im geplanten Geschäftsfeld regenerative Energien war vereinzelt auch in den Gemeinderäten im Verbandsgebiet artikuliert worden. In Schondorf hatte Gemeinderat Wolfgang Schraml (Freie Wähler) deshalb dafür geworben, für die Energieerzeugung eine GmbH zu gründen, die man schlimmstenfalls auch in Insolvenz gehen lassen könnte. „Das wäre sauber und transparent“, kommentierte Boos eine solche Überlegung, und würde eine klare Trennung zwischen „dem kommerziell-spekulativen Aufgabenfeld und der Daseinsvorsorge“ ermöglichen.

Boos räumt zwar ein, dass die wirtschaftlichen Risiken bei der Erzeugung von Strom aus Biomüll angesichts der auf 20 Jahre gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen relativ gering seien. „Es gibt zwar kein Absatz-, aber ein Beschaffungsrisiko“, gibt der Wissenschaftler zu bedenken. Auch Biomüll könnte einmal ein gesuchter Rohstoff werden, so wie es bei Papier oder Holz jetzt schon zu beobachten sei. Das könnte die Erträge der Ammerseewerke beeinträchtigen.

AZV-Geschäftsführer Manfred Schmid verweist jedoch darauf, dass mit dem Abfallwirtschaftsverband Starnberg ein langfristiger Vertrag ausgehandelt werden soll (siehe Kasten). Außerdem wären nach gut zwölf Jahren die Investitionen in die Biomüllvergärung abbezahlt und dann könnten den beteiligten Unternehmen auch Gewinne winken.

Eine Trennung in Abwasser und Energie erachtet Schmid nicht für sinnvoll, zumal ein KU auch für den Abwasserbereich sinnvoll sei: „Das hätten wir sowieso angegangen, weil wir bis zu einer Summe von 4,8 Millionen Euro nicht mehr öffentlich ausschreiben müssen.“

Austritt ist möglich

Für den Fall, dass eine Teilhabergemeinde die Geschäftspolitik des KU nicht mehr mittragen möchte, bliebe nur ein Ausstieg aus dem Unternehmen. „Ein Austritt ist grundsätzlich möglich“, erklärt Schmid, „aber da müsste dann auch eine Regelung fürs Abwasser gefunden werden, die jeweilige Gemeinde könnte dann Abwassergast werden.“ Denkbar wäre aber auch, künftige Geschäftszweige in einer GmbH abzusplitten. In anderen Fällen, die über die Errichtung, Erzeugung, die Verteilung und den Vertrieb von Energie hinausgehen, müsste die Unternehmenssatzung geändert werden. Dazu wäre wiederum die Zustimmung aller Gemeinden erforderlich.

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