Rauchverbot: Der Teufel steckt im Detail
Landsberg "Einige interessante Gerichtsurteile" erwartet Landrat Walter Eichner zum in Bayern geltenden Rauchverbot. Seit 1. August darf in Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken und Festzelten nicht mehr geraucht werden. Einzige Ausnahme fürs Rauchen in Gaststätten: die "geschlossene Gesellschaft". Welche Anforderungen hier gelten, sei im Einzelfall manchmal schwer zu beurteilen. Eichner: "Wir gehen das Ganze großzügig an." "Diese Woche Seite 23
Landsberg "Einige interessante Gerichtsurteile" erwartet Landrat Walter Eichner zum in Bayern geltenden Rauchverbot. Seit 1. August darf in Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken und Festzelten nicht mehr geraucht werden. Einzige Ausnahme fürs Rauchen in Gaststätten: die "geschlossene Gesellschaft". Welche Anforderungen hier gelten, sei im Einzelfall manchmal schwer zu beurteilen. Eichner: "Wir gehen das Ganze großzügig an." "Diese Woche Seite 23
Die Praxis aus vielen Nachbarlandkreisen - Gastronomen zeigen sich gegenseitig an - gebe es hier noch nicht. In Landsberg gab es bisher nur eine Anzeige, bei der ein "Zigarrenabend" in einer Weinhandlung überprüft wurde, für den vorher in einer Monatszeitung geworben wurde. Ein Leser hatte sich über dieses Angebot so erbost, dass er sich an die Behörde mit der Bitte um Überprüfung wandte, ob so etwas noch stattfinden dürfe.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.