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20.08.2010

Rauchverbot: Der Teufel steckt im Detail

Steht der Name auf der Liste? Bei einem Zigarrenabend mussten Weinhändler Medardus Wallner und Mitarbeiterin Heike Bonnell (rechts) die Anmeldungen ihrer Gäste überprüfen und Namen abhaken. Foto: Julian Leitenstorfer
Foto: Julian Leitenstorfer

Landsberg "Einige interessante Gerichtsurteile" erwartet Landrat Walter Eichner zum in Bayern geltenden Rauchverbot. Seit 1. August darf in Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken und Festzelten nicht mehr geraucht werden. Einzige Ausnahme fürs Rauchen in Gaststätten: die "geschlossene Gesellschaft". Welche Anforderungen hier gelten, sei im Einzelfall manchmal schwer zu beurteilen. Eichner: "Wir gehen das Ganze großzügig an." "Diese Woche Seite 23

Landsberg "Einige interessante Gerichtsurteile" erwartet Landrat Walter Eichner zum in Bayern geltenden Rauchverbot. Seit 1. August darf in Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken und Festzelten nicht mehr geraucht werden. Einzige Ausnahme fürs Rauchen in Gaststätten: die "geschlossene Gesellschaft". Welche Anforderungen hier gelten, sei im Einzelfall manchmal schwer zu beurteilen. Eichner: "Wir gehen das Ganze großzügig an." "Diese Woche Seite 23

Die Praxis aus vielen Nachbarlandkreisen - Gastronomen zeigen sich gegenseitig an - gebe es hier noch nicht. In Landsberg gab es bisher nur eine Anzeige, bei der ein "Zigarrenabend" in einer Weinhandlung überprüft wurde, für den vorher in einer Monatszeitung geworben wurde. Ein Leser hatte sich über dieses Angebot so erbost, dass er sich an die Behörde mit der Bitte um Überprüfung wandte, ob so etwas noch stattfinden dürfe.

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