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Energie
27.10.2014

„Vogelwilde Änderung“ in Sachen Windkraft

Die 10-H-Regelung könnte auch Auswirkungen auf den geplanten Windpark bei Fuchstal haben.
Foto: dpa (Symbolbild)

Wenn der Landtag die 10-H-Regelung beschließt, könnte das auch Auswirkungen auf den geplanten Windpark bei Fuchstal haben: Der Bau der vier Anlagen stünde dann auf der Kippe.

Als „vogelwild“ bezeichnete Fuchstals Bürgermeister Erwin Karg in der jüngsten Gemeinderatssitzung die geplante Änderung der bayerischen Bauordnung. Nach dieser „10-H-Regelung“ müsste der Abstand zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Höhe der Windkraftanlage betragen. Völlig offen sei derzeit noch der genaue Inhalt und der Zeitpunkt des Inkrafttretens, führte Karg weiter aus. Sollte die seit zwei Jahren laufende Planung im Fuchstaler Gemeindewald unter diese Neuregelung fallen, wären die vier ins Auge gefassten Standorte gefährdet.

Wie Karg dem LT gegenüber erläuterte, beträgt der Abstand zur nächsten Wohnbebauung in Frankenhofen 1800 Meter, notwendig wären jedoch 2000 Meter, da die Höhe der geplanten Windräder einschließlich der Rotorblätter 200 Meter betrage. Es gebe zwar noch in dem Bereich des Teilflächennutzungsplans zwei bis drei Gebiete, die der 10-H-Regelung entsprechen, führte Karg weiter aus. Hier sei aber die Windhöffigkeit schlechter und somit auch der zu erwartende Ertrag niedriger. Damit wäre unter Umständen der wirtschaftliche Betrieb nicht gegeben und die Errichtung der vier Anlagen somit zum aktuellen Stand nicht umsetzbar. Für diese hatte im Mai eine knappe Mehrheit in einem vom Gemeinderat initiierten Bürgerbegehren grünes Licht gegeben.

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