Mindelheim Erst vor drei Wochen stand der Name Wolfgang Putz in den Gazetten, nicht nur hierzulande. Aus Respekt vor dem Leben hatte eine große überregionale Zeitung geschrieben, habe der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz gehandelt. Putz hatte einen sterbenskranken Menschen, der das ausdrücklich wollte, gehen lassen. Für diese passive Sterbehilfe war er zunächst verurteilt worden. Jetzt war der Freispruch durch den Bundesgerichtshof erfolgt.

Derselbe Wolfgang Putz sprach nun in Mindelheim auf einer Fortbildungsveranstaltung des Allgäuer Forums Anästhesie und Intensivmedizin AllgAI im Mindelheimer Forum. Ärzte aus dem Unterallgäu, aus Memmingen und Kempten organisieren seit rund fünf Jahren gemeinsame Fortbildungen. Der Mindelheimer Chefarzt Anästhesie, Dr. Manfred Nuscheler, gratulierte Putz zum Freispruch. Die rund 200 Anwesenden aus Heil- und Pflegeberufen applaudierten spontan.
Diesmal hieß das Fortbildungsthema "Leben verlängern - Sterben zulassen". Putz gilt wie kaum ein anderer als Kämpfer für den Patientenwillen. Droht ein Mensch zu verbluten und will dieser Mensch keine Infusion, "dann darf er sie nicht bekommen", sagt Putz.
Der Spezialist für Sterberecht zeigte ein paar erschütternde Bilder von schwer kranken Menschen, bei denen das Sterben nicht zugelassen wurde. Wenn eine 93-Jährige auf künstliche Ernährung angewiesen ist, aber einen Zettel mit sich führt, auf dem steht: "Wenn ich an einer schweren Krankheit leide, wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen", dann müsse das respektiert werden, sagt Putz.
Das "Herummanipulieren am Lebensende" sei unmenschlich. Pflegekräften müsse bewusst sein, dass Lebenserhaltung bei schwer Kranken künftig als Körperverletzung strafbar sei. Der streitbare Jurist kündigte schon einmal an, dass seine Kanzlei Schmerzensgeld verlangen werde. In jedem Fall müssten Heimkosten rückerstattet werden.
Der zweite Referent des Abends ist nicht minder bekannt. Prof. Dr. Gian Domenico Borasio ist Neurologe und Ordinarius für Palliativmedizin am Klinikum Großhadern bei München. Borasio hat maßgeblich am Gesetzentwurf Patientenverfügung mitgestrickt.
Borasio warb nachdrücklich für ein Umdenken bei den Ärzten. Früher sei es um Symptomlinderung in den letzten Lebensstunden gegangen. Palliativmedizin beginne heute bei der Diagnose einer Krankheit. Diese werde "im Durchschnitt immer noch miserabel durchgeführt", sagte Borasio, der von den gesetzlichen Krankenkassen forderte, die Ärzte für die Beratungsleistung auch zu vergüten. Vielfach würden in Pflegeheimen Fehler gemacht, die das Leiden von Menschen verlängerten. Flüssigkeitszufuhr bei einem sterbenden Menschen bedeute, dass sich die Flüssigkeit in der Lunge ansammele und der Mensch qualvoll ersticke. Die Niere stelle als Erstes ihre Funktion ein. "Vieles geschieht in bester Absicht", räumte Borasio ein. Ungewollt würden die Menschen so aber am friedlichen Sterben gehindert. (jsto)
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