Auf dem Computer eines 55-jährigen Familienvaters war die Kripo fündig geworden: Sie fand zahlreiche kinderpornografische Bilder und Filme. Jetzt stand der 55-Jährige vor dem Memminger Amtsgericht. „Der Besitz und das Verbreiten von kinderpornografischen Bildern und Filmen ist keine Lappalie“, betonte Richter Stefan Nilsen bei der Urteilsverkündung. Denn durch das Interesse dieses Klientels entstünden diese Bilder und dabei werde Kindern unsägliches Leid zugefügt.
Er verurteilte den bisher unbescholtenen Mann aus dem östlichen Unterallgäu wegen Beschaffung, Verbreitung und Besitzes von kinderpornografischen Bildern und Videos zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die zu Bewährung ausgesetzt wurde.
Auf den Mann aus dem Unterallgäu waren Kriminalbeamte aus Gießen und Frankfurt gekommen, weil sie in entsprechenden Netzwerken im Internet ermittelt hatten. Trotz einer Tarnadresse wurde die Identität des Beschuldigten offen gelegt. So stand im vergangenen Juli die Kripo Memmingen bei ihm vor der Tür und beschlagnahmte bei der Hausdurchsuchung Computer, CDs und Festplatten.
Für die Staatsanwaltschaft trug Christian Peikert eine recht unappetitlich lange Liste von Bildern und Filmen vor, bei denen Mädchen deutlich unter 14 Jahren sexuelle Übergriffe über sich ergehen lassen mussten. Der Angeklagte, der selbst Kinder hat, bestritt den Besitz dieser Bilder nicht. Er sei mehr oder weniger aus „Zufall“ über einen Chatroom im Internet an die Sachen gekommen. Alle Versuche, die Bilder zu löschen, seien misslungen.
Als aber der herbeigezogene Sachverständige diese Ausreden widerlegte und auf den langen Zeitraum, in denen sich der Angeklagte im Tauschraum bewegte, und die Menge der Dateien hinwies, bat der Verteidiger um Unterbrechung. Nach kurzer Zeit räumte der Angeklagte dann die in der Anklageschrift genannten Sachverhalte ein.
Richter Nilsen lobte das Geständnis des Angeklagten. Er konfrontierte ihn allerdings mit der Frage, ob er „eigenes Interesse an Sex mit Kindern habe“. Das verneinte der Mann.
Richter Stefan Nilsen machte in der Urteilsbegründung nochmals deutlich, dass der Gesetzgeber im Interesse der missbrauchten Kinder eine deutliche Strafe vorsehe, auch für diejenigen, die sich im heimischen Wohnzimmer diese Bilder ansehen. Eine Aussetzung zur Bewährung sei nicht grundsätzlich vorgesehen. Für den Angeklagten spreche sein Geständnis, und dass er noch eine weiße Weste habe.
Er verurteilte ihn schließlich wegen Beschaffung, Verbreitung und Besitz kinderpornografischen Materials zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf drei Jahre Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an und verzichtete auf weitere Rechtsmittel.