Mindelheim Zu einem richtigen Vereinsjubiläum gehört ein zünftiges Vereinsfest, oft mit Festzeltbetrieb. Doch Vorsicht: Wer Lebensmittel in Umlauf bringt, ist auch dafür verantwortlich, dass von ihnen keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen. Keine Rolle spielt, ob die Grillwurst nun gewinnbringend verkauft oder für einen guten Zweck gebrutzelt oder gar verschenkt wird.
Vereinsvorstände sind also gut beraten, sich rechtzeitig mit Fragen des Lebensmittelrechts auseinanderzusetzen. Planung ist hier alles. Aber auch wer ein Straßenfest veranstaltet, zu dem Dritte einen Zugang haben, muss die Hygienevorschriften penibel einhalten.
Fachmann in all diesen Fragen ist Thomas Simon, der als Regierungsbeamter am Landratsamt Unterallgäu das Sachgebiet 41 Gesundheitsverwaltung, Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung leitet. Seit 15 Jahren beschäftigt sich Simon akribisch mit dem Lebensmittelrecht. Nach seiner Ausbildung am Landratsamt Lindau kam er in seine engere Heimat nach Mindelheim. Simon sagt, „die Gesetze sind nicht so, dass das nicht leistbar wäre“. Man sollte systematisch vorgehen wie beim Hausbau. Wo soll ein Stand stehen? Gibt es einen festen Untergrund, etwa aus Asphalt, Beton, Holz oder PVC?
Kühlmöglichkeiten bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Wurst oder Fisch sind unverzichtbar. Für den Abwasch muss heißes Wasser vorhanden sein, mit Spülmittel versteht sich. Die wichtigsten Informationen hat das Landratsamt Unterallgäu auf einer Informationsbroschüre zusammengestellt, die den Titel „Feste feiern ohne Sorgen“ trägt. Dazu gibt es auch eine Unterschriftenliste, in der Veranstalter alle Helfer eintragen können, die über die Vorschriften belehrt worden sind.
Der Experte erläutert bei einem Besuch die wichtigsten Regeln
Viele Vereine kommen aber auch auf das Landratsamt zu. „Da komme ich dann gerne“, sagt Simon. Buxheim zum Beispiel hat ihn im Vorfeld eines Festes zu einem Informationsabend eingeladen. Der Service ist übrigens kostenlos. In einem eineinhalbstündigen Vortrag erläutert der Experte dann die wichtigsten Vorschriften, die beachtet werden müssen. Jeder müsse geschult sein, der mit Lebensmitteln hantiere. Im Zweifel muss der Veranstalter, also ein Verein, nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat, betont Thomas Simon. Der Nachweis einer Schulung, der schriftlich vorliegen sollte und unterschrieben sein muss, kann da plötzlich ganz wichtig werden. Simon rät immer auch dazu, Fotos vom Verkaufsstand zu machen, um nachweisen zu können, wie dort gearbeitet wurde. „Das ist das beste Beweismittel.“ Ansonsten droht, dass ein Veranstalter haftbar gemacht wird.
Immer wieder kommt es nach größeren Veranstaltungen vor, dass sich ein Gast bei der Lebensmittelüberwachung beschwert, weil er angeblich verdorbene Lebensmittel bekommen hat. Gut dran ist dann, wer nachweisen kann, schon im Vorfeld alle Helfer richtig eingewiesen zu haben. (jsto)
Die Broschüre „Feste feiern ohne Sorgen“ ist im Internet unter www.unterallgaeu.de unter der Rubrik Verbraucherschutz abrufbar.