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06.12.2008

Grundsätzliches und Besonderes beim Radwegebau

Mindelheim/Unterallgäu Ganz einfach waren für einen Außenstehenden die Beschlüsse des Kreisausschusses in Sachen Förderung des Radwegebaues der Gemeinden nicht nachvollziehbar. Ein Grundsatzbeschluss, die Förderung bei den bisherigen Sätzen zu belassen, wurde im nächsten Beschluss bereits schon wieder ausgehebelt.

Seit dem Jahre 1988 gilt der Beschluss, dass der Kreis den Radwegeneubau der Gemeinden mit 20 Prozent der anfallenden Kosten einschließlich des Grunderwerbs für eine Radwegebreite bis drei Meter fördert. Nun gab es vor wenigen Wochen eine Ausnahme. Um einen landkreisüberschneidenden Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse Kellmünz-Babenhausen zu bekommen, hat der Kreis eine Bezuschussung von 50 Prozent der nicht durch die Förderung gedeckten Kosten angeboten. Dazu der Landrat in der Sitzung des Kreisausschusses: "Ich stehe dazu. Es galt Kommunen ins Boot zu holen, bei denen der Radweg durch die Flur führt, die aber nicht direkt davon profitieren."

Bevor nun die Räte über das weitere Vorgehen abstimmten, wollten sie wissen, wie die Radwegeförderung in den anderen Kreisen aussieht. Nach Auskunft von Tiefbauleiter Walter Pleiner und Kämmerer Michael Sturm, brauche sich der Kreis nicht zu verstecken, denn die meisten Kreise würden gar nichts geben. Sturm gab aber zu bedenken, dass es sich um eine freiwillige Leistung handele. Steigere man den Anteil, dann laufe man Gefahr, dass eine Gemeinde gegen den Kreishaushalt klage.

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