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30. Juli 2010 19:00 Uhr

Unterallgäu

"Lkw-Rennen" endet vor dem Richter

Ein Lkw-Fahrer ärgerte sich über die Verkehrsmissachtungen seiner Kollegen und übte Selbstjustiz. Dies brachte ihm nun eine empfindliche Strafe ein. Von Karl Pagany

Lkws auf der Überholspur sorgen für so manches Ärgernis beim Autofahrer.
Foto: Weizenegger

"Sie haben sich offensichtlich geärgert, dass sich andere nicht an die Verkehrsvorschriften halten. Das berechtigt Sie aber nicht, selbst Polizist zu spielen und Sanktionen durchzuführen", sagte der Richter beim Memminger Amtsgericht in der Urteilsbegründung. Der derzeit arbeitslose Lkw-Fahrer aus dem Unterallgäu erhielt dafür nun sechs Monate Haft. Außerdem wird ihm der Führerschein für ein halbes Jahr entzogen.

Vor Gericht wurde der Fall wie folgt geschildert: Im September 2009 war der 38-Jährige mit seinem Zwölftonner auf der alten B 18 bei Erkheim in Richtung Kammlach unterwegs. Gleich nach der Ortsgrenze versuchten ihn zwei Sattelzüge zu überholen.

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Der Angeklagte fuhr mit den vorgeschriebenen 60 Stundenkilometern, die überholenden Kieslaster waren wesentlich schneller. Dem Ersten gelang das Überholmanöver, obwohl ihn der Unterallgäuer durch mehrmaliges Ausscheren nach links behinderte. Der Zweite musste seinen Überholvorgang abbrechen, da ihn der Angeklagte durch seine Fahrweise nicht vorbeiziehen ließ. Er drosselte zudem sein Tempo und bremste plötzlich stark ab. Der zweite Sattelzug fuhr deshalb, wenn auch mit geringer Geschwindigkeit, auf den Lkw des Angeklagten auf. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von etwa 3000 Euro.

"Jetzt hab' ich dich. Wer auffährt, ist schuld", soll der Angeklagte zum Geschädigten gesagt haben und auch bei der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei habe er sich "ziemlich wütend" verhalten.

Vier einschlägige Vorstrafen trübten zusätzlich das Bild des Angeklagten, der bei der Verhandlung nichts dazu beitrug, den Sachverhalt zu klären. Erst in letzter Minute räumte er über seinen Verteidiger die Nötigungen ein. Das Gericht berücksichtigte mehrfache Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr beim Strafmaß. Von Karl Pagany

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