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19. März 2010 18:40 Uhr

Memmingen

Waidmanns Zank um einen Schießstand

Die Fronten sind hart wie Beton, doch gestritten wird sachlich - und zwar vor dem Memminger Amtsgericht. Bei den Streithähnen handelt es sich um die Kreisgruppe der Mindelheimer Jäger und die Königlich Privilegierte Schützengesellschaft Nassenbeuren. Von Sebastian Hofmann

Waidmanns Zank um einen Schießstand. Archivbild.
Foto: Laura Loewel

Die Fronten sind hart wie Beton, doch gestritten wird sachlich - und zwar vor dem Memminger Amtsgericht. Bei den Streithähnen handelt es sich um die Kreisgruppe der Mindelheimer Jäger und die Königlich Privilegierte Schützengesellschaft Nassenbeuren. Gegenstand ist die Nutzung des Schießstandes in Nassenbeuren.

Die Anlage gehört den Schützen, doch besteht seit mehr als 50 Jahren eine Vereinbarung zwischen beiden Vereinen, die den Jägern eine Mitnutzung bescheinigt. Eben dieses Arrangement haben die Schützen gekündigt, die Jäger gingen daraufhin vor Gericht. "Unabhängig von meiner Entscheidung kann ich beiden Parteien nur empfehlen, sich an einen Tisch zu setzen und die Sache außergerichtlich beizulegen", lautete die Empfehlung von Richterin Gabriela Merk zu Beginn der gestrigen Verhandlung. Doch keiner der beiden Vereinsvorsitzenden lenkte dahin gehend ein.

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Verständlich, denn die gegenseitigen Anschuldigungen wiegen schwer. Die Jäger zahlten zu geringe Unkostenbeiträge für den Schießstand und dies auch noch mit Verspätungen, so der Tenor der Schützen. Auf der anderen Seite bekäme man nie konkretes Zahlenwerk zu Gesicht und müsse immer nicht nachvollziehbare Pauschalen zahlen, klagen die Jäger. Bei einem weiteren Zwischenfall soll ein Aufseher der Jäger im Schießstand geraucht haben. "Davon wusste unsere Vorstandschaft bis zur Verhandlung nichts", sagte der Vorsitzende der Jäger, Pius Kirner.

Nicht zuletzt wegen dieses im Raum stehenden Vorfalls kündigten die Schützen die Vereinbarung mit den Jägern. "Das Verhalten ist unverantwortlich und so war für uns die Kündigung der logische Schluss", begründete 1. Schützenmeister Manfred Zinnecker die Vorgehensweise seines Vereins. Dass Rauchen an einem Ort, an dem mit Munition hantiert wird, nicht geduldet werden kann, sahen die Jäger sofort ein. "Aber wir wussten nicht, dass das angeblich passiert ist. Und eine Kündigung rechtfertigt das auch nicht", sagte Kirner.

Urteil wird erst Anfang April gefällt

Richterin Merk pflichtete ihm bei: "In diesem Punkt ist das derzeit nicht machbar." Weitere Schlichtungsversuche der Vorsitzenden, wie etwa der Vorschlag, in ein freiwilliges vermittelndes Verfahren überzugehen, fanden abermals kein Gehör bei beiden Parteien. Zu einem Urteil kam es derweil nicht. Ein Richterspruch, der die Kündigung der Vereinbarung rechtlich einordnet, steht noch aus. Sebastian Hofmann

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