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Prozess: Arbeitskollege lässt die Faust sprechen

Prozess

Arbeitskollege lässt die Faust sprechen

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    Mit der Einstellung des Verfahrens endete am Dienstag der Prozess vor dem Amtsgericht Neu-Ulm gegen einen 29 Jahre alten Serben, der einem türkischen Arbeitskollegen einen Faustschlag auf die Nase verpasst haben soll. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer arbeiten im Lager eines Paketdienstes in Neu-Ulm. Am 1. Februar gerieten die beiden Männer kurz vor Feierabend in Streit, weil der Türke Unterstützung bei seiner Arbeit von einem Sortierer wollte, der jedoch dem Serben zugeteilt war. In der Folge entwickelte sich eine zunächst nur verbal geführte Auseinandersetzung, die allerdings recht schnell eskalierte. Über den genauen Verlauf gab es recht unterschiedliche Schilderungen – sowohl vom mutmaßlichen Täter als auch vom Opfer. Aber auch die Zeugen waren für Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer in Sachen Wahrheitsfindung wenig hilfreich. Ob das Opfer den Angeklagten zunächst übel beschimpft und dann am Kragen gepackt hat und der Angeklagte dann praktisch in Notwehr zugeschlagen hat oder ob der Serbe quasi aus heiterem Himmel die Faust sprechen ließ, war nicht mit letzter Sicherheit zu klären.

    Mit dem Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, stieß Richter Mayer sowohl bei Oberstaatsanwalt Markus Schroth als auch bei der Verteidigung auf offene Ohren. Auch gegen die Auflage, 600 Euro an den Verein „Begegnung Neu-Ulm“ zu zahlen, gab es vonseiten des Angeklagten keine Einwände.

    Eher ungewöhnlich an der Verhandlung waren aber zwei Vorfälle, die so in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen sind. Zum einen übergab eine Zeugin dem Amtsgerichtsdirektor einen von zahlreichen Kollegen des Angeklagten unterzeichneten Brief, in dem das Opfer mehr oder weniger verklausuliert als Stinkmichl dargestellt wird. Zum anderen meldete sich die Ehefrau des Türken zu Wort, um klarzustellen, dass ihr Gatte – anders als von einer Zeugin behauptet worden war – niemals ein Verhältnis mit einer Kollegin gehabt habe.

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