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Bahnunfall in Nersingen: Autofahrerin und Fahrdienstleiter müssen vor Gericht

Bahnunfall in Nersingen

Autofahrerin und Fahrdienstleiter müssen vor Gericht

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    Der Bahnunfall von Nersingen im September 2011 wird voraussichtlich im Mai vor dem Amtsgericht Neu-Ulm juristisch aufgearbeitet.
    Der Bahnunfall von Nersingen im September 2011 wird voraussichtlich im Mai vor dem Amtsgericht Neu-Ulm juristisch aufgearbeitet. Foto: Alexander Kaya

    Nersingen Das Bahnunglück von Nersingen im September vergangenen Jahres wird bald vor dem Amtsgericht Neu-Ulm juristisch aufgearbeitet. Wie Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer sagte, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine 77 Jahre alte Autofahrerin und einen Fahrdienstleiter erhoben. Der Frau werde ein gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr vorgeworfen. Bei dem Bahnmitarbeiter geht die Anklagebehörde von einem Verstoß gegen Betriebsvorschriften aus.

    Der Unfall ereignete sich am 14. September 2011 am Bahnübergang Waldstraße. Obwohl bereits das Rotlicht leuchtete, sei die 77-Jährige mit ihrem Renault „Scenic“ auf den Übergang gefahren. In diesem Moment aber senkten sich die Schranken, sodass die Autofahrerin quasi eingesperrt war. Passanten, die Zeuge des Vorfalls waren, riefen der Frau zu, sie solle schnellstens aussteigen und sich in Sicherheit bringen. Das gelang ihr auch. Sekunden später raste der ICE Stuttgart-München heran und erfasste den Renault, der mitgeschleift wurde und in Flammen aufging.

    Während die Autofahrerin einen Schock erlitt, kamen die rund 400 Zugreisenden mit dem Schrecken davon. Die Fahrgäste konnten den ICE über eine Nottreppe verlassen. Später konnten sie in Bussen ihre Reise fortsetzen. Wegen des Unfalls kam es in ganz Bayern zu Verspätungen im Bahnverkehr, da die Strecke für mehrere Stunden gesperrt werden musste.

    Die Staatsanwaltschaft geht offenbar davon aus, dass der Fahrdienstleiter im Nersinger Bahnhof das Unglück hätte verhindern können, indem er etwa den Zug stoppte. Amtsgerichtsdirektor Mayer geht davon aus, dass der Fall im Mai verhandelt wird. (kr)

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