Neu-Ulm Immer, wenn sie getrunken hatte, wurde sie ausfällig – wahlweise gegenüber ihrem Lebensgefährten, Kneipenbedienungen und auch gegenüber Polizisten. Und das nicht nur verbal. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung hat das Amtsgericht Neu-Ulm eine 51-Jährige zu einer Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt.
Wieder mal Streit mit dem Lebensgefährten
Die gelernte Hotelfachfrau, die unter Depressionen leidet und die jetzt von HartzIV lebt, hatte an einem Dezembernachmittag vergangenen Jahres in ihrer Wohnung in der Neu-Ulmer Innenstadt wieder einmal Streit mit ihrem damaligen Lebensgefährten, welchem dem Vernehmen nach häufig schon die Hand ausgerutscht war. Mit 1,55 Promille stark alkoholbefeuert griff sich die Frau ein Messer, mit dem sie aber ihren Partner „niemals“ verletzen wollte, wie sie Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer versicherte. Zu Stichen und Schnitten kam es nicht, der Griff zur Klinge reichte aber aus, um die Polizei in Form von drei Streifenwagenbesatzungen auf den Plan zu rufen.
Einen sogenannten Platzverweis – der Aufforderung, schleunigst die Wohnung zu verlassen – überhörte die 51-Jährige glatt; dafür überzog sie die Ordnungshüter mit einem Schwall von ordinären Schimpfworten, wobei sie offenbar genau darauf achtete, die am Einsatz beteiligten Polizistinnen geschlechtsspezifisch zu beleidigen.
Die Ordnungshüter zogen daraufhin andere Seiten auf und probierten, die zeternde Neu-Ulmerin auf einen Stuhl zu setzen. Letztendlich gelang das auch – wenngleich die Frau dabei einen Beamten anspuckte und bei einem anderen versuchte, ihn in die Hand zu beißen. Danach ging‘s für die alkoholkranke Frau erst einmal ins Bezirkskrankenhaus Günzburg zur Entgiftung, auf Anraten der BKH-Ärzte wurde sie dann vom Neu-Ulmer Amtsgericht unter Betreuung gestellt.
Schweren Aschenbecher nach der Bedienung geworfen
Der alkoholbedingte Ausraster war nicht der erste seiner Art. Im Sommer 2009 hatte sie in einer Kneipe in der Neu-Ulmer Innenstadt, in der sie bereits Lokalverbot hatte, schwere Aschenbecher nach einer Bedienung geworfen. Die Kellnerin wurde damals gottlob nur leicht an der Hand verletzt, der Glasschaden dafür aber umso höher. Für diese Tat, vor der sie zwei Halbe Bier und zwei Flaschen Sekt getrunken hatte, fing sich die damals juristisch noch völlig unbescholtene Angeklagte „aus dem Stand“ eine Bewährungsstrafe ein.
Seit ihrer Entlassung aus dem BKH hat sich aber einiges im Leben der Frau zum Guten verändert, wie ihre Bewährungshelferin bescheinigte: Sie hat sich von ihrem prügelnden Lebensgefährten „endgültig“ getrennt, außerdem besucht sie regelmäßig die Suchtberatung der Diakonie. Sie wolle jetzt ihr eigenes Leben leben und den Suff meiden; dem stirnrunzelnden Richter teilte sie mit: „Ich trinke jetzt halt alkoholfreies Bier.“
Schmerzensgeld für den bespuckten Polizisten
Der Amtsgerichtsdirektor stellte, wie zuvor die Staatsanwältin, der Angeklagten eine günstige Sozialprognose aus und verhängte die Strafe zur Bewährung. Stark strafmildernd wirkte sich aus, dass die Frau sich im Gerichtssaal bereit erklärt hatte, dem bespuckten Polizisten 400 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. (kr)