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30. Juli 2010 20:20 Uhr

Prozess in Ulm

Brutaler Sex-Angriff auf junge Ärztin

Ein 31-Jähriger hat in Ulm versucht, eine junge Ärztin zu vergewaltigen. Noch während des Verbrechens versuchte das Opfer mit dem Täter zu verhandeln.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will mutmaßliche NS-Verbrecher vor Gericht bringen.
Foto: Roland Furthmair

Ulm Am Neujahrsmorgen hat ein 31 Jahre alter Maurer aus Ulm am Eselsberg versucht, eine junge Frau zu vergewaltigen. Eine DNA-Analyse wies diese Tat unzweifelhaft nach. Die Zweite Große Strafkammer am Landgericht Ulm, unter dem Vorsitz von Gerd Gugenhan, verurteilte den Angeklagten gestern zu acht Jahren Haft und wies eine Entziehungskur mit Therapie an.

Die Richter - neben Gugenhan Wolfgang Tresenreiter und zwei Schöffen - folgten in ihrem Urteil auf ganzer Linie dem Antrag von Staatsanwältin Franziska Hermle und erkannten keinerlei strafmildernden Aspekte. Selbst eine späte Entschuldigung des Täters im Schlusswort, das jedem Angeklagten zusteht, fiel kaum ins Gewicht. Zudem erkannte das Gericht dem Opfer 20 000 Euro Schmerzensgeld an.

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"An Täter und Tat gibt es keine Zweifel", erklärte Richter Gerd Gugenhan in seinen abschließenden Erläuterungen. Dass der Prozess dennoch zwei Verhandlungstage in Anspruch nahm, lag an der Gedächtnislücke des Täters, der bis zuletzt angab, sich an nichts erinnern zu können. So mussten die Prozessbeteiligten mühsam im Umfeld suchen, um Hinweise auf die Umstände der Tat zu erhalten. Denn auch an den Fakten gab es nichts zu deuteln: Richter und selbst Joachim Bonin, der Verteidiger des Angeklagten, schenkten den Angaben des Opfers, das in nicht öffentlicher Sitzung befragt wurde, vollen Glauben.

Demnach hat der Täter die 27 Jahre alte Ärztin am Neujahrsmorgen gegen 7.30 Uhr im Laufschritt verfolgt, zu Boden gerissen, mit Faustschlägen zum Teil bewusstlos geschlagen, damit sie ihn nicht sehen und somit wiedererkennen könne. Sodann habe er ihr die Kleider vom Leib gerissen und versucht, in sie einzudringen. Dass dies scheiterte, beschränkte die Anklage auf den Tatbestand der sexuellen Nötigung mit schwerer Körperverletzung. "Das Gesetz lässt eben nur zu, solche Handlungen zu bestrafen, die tatsächlich auch vollzogen wurden", erklärte Staatsanwältin Hermle nicht ohne einen hörbaren Ausdruck des Bedauerns.

"Lebensplanung des Opfers liegt in Schutt und Asche"

Noch während des Verbrechens versuchte das Opfer mit ihrem Peiniger zu verhandeln, verzichtete unter dem Eindruck von Lebensgefahr auf Gegenwehr und bot ihm sogar an, dass er Handy und Reisepass an sich nehmen soll, dass er davonkommen könne und sich sicher sein könne, dass sie ihn nicht anzeige. Der Täter akzeptierte schließlich, nahm ihre Handtasche und floh.

Das Opfer musste zunächst auf der Intensivstation betreut werden und insgesamt sieben Tage im Krankenhaus verbringen. Eine Nasenoperation wurde notwendig, noch heute muss die junge Frau Schmerzmittel nehmen. "Die Lebensplanung des Opfers liegt in Schutt und Asche", schilderte die Staatsanwältin. Weil zunächst ein anderer Verdächtiger im Fokus der Ermittlungen stand, gab es keine Möglichkeit, Hinweise auf den Zustand des Täters in der Neujahrsnacht zu erhalten. Eine DNA-Analyse entlastete zwar zunächst den ersten Verdächtigen und führte nach einem Datenbank-Abgleich zum wahren Täter - allerdings erst zwei Wochen nach der Tat. Und der gab seither an, alkoholbedingt keinerlei Erinnerung an die Geschehnisse an diesem Neujahrsmorgen zu haben. Auch während der Verhandlungen blieb er weitgehend still, den Kopf weit nach vorn gebeugt. Machte er Angaben, waren sie meist oberflächlich und wenig erhellend.

Dabei versuchte er zunächst das Bild eines schwer alkohol- und drogensüchtigen Menschen zu zeichnen, der sich in der Silvesternacht unmäßig mit vielfältigen Rauschmitteln die volle Dröhnung gegeben habe. Doch das ließ sich nicht aufrecht erhalten: "Dieser Drogencocktail hätte Sie, wenn Sie ihn tatsächlich konsumiert hätten, nicht nur ins Krankenhaus, sondern sogar zum Bestatter gebracht," mutmaßte die Staatsanwältin. Angesichts der überaus brutalen Vorgehensweise des Täters folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte acht Jahre Gefängnis. Nach den ersten beiden Jahren muss der Täter sich einer Zwangstherapie unterziehen, anschließend die Reststrafe absitzen. (kmd)

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