Ulm/Landkreis Mit vereinten Kräften will jetzt der Regionalverband gegen eine befürchtete Schwächung des Ulmer Hauptbahnhofs vorgehen. „Das können wir so nicht stehen lassen“, sagte gestern der Vorsitzende Hans-Joachim Weirather bei der Tagung des Planungsausschusses im Ulmer Rathaus. Die Mitglieder des Regionalverbandes befürchten, dass durch die abgespeckten Neubaupläne der Deutschen Bahn die Realisierung einer regionalen S-Bahn unmöglich wird.
Umgesetzt werden sollte das Konzept für die Regio-S-Bahn ursprünglich in zwei Stufen – 2017 und 2025. Kürzere Fahrzeiten, bessere Verbindungen, weniger Umstiege und eine verbesserte Vernetzung zwischen Stadt und Land sind die Ziele, deren Erreichung der Regionalverband bedroht sieht.
Bis Juli hat der Regionalverband nun Zeit, eine offizielle Stellungnahme zum „Planänderungsantrag“ der Bahn Stellung abzugeben. Dafür sollen Experten zurate gezogen werden, um den Einspruch möglichst wasserdicht zu formulieren.
Wie gestern deutlich wurde, will die Bahn nicht nur komplett auf den Neubau eines 5. Bahnsteigs westlich der bestehenden Gleise verzichten, sondern setzt auch an anderen Stellen den Rotstift an. So fehle im Vergleich zum Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 2005 in den neuen Unterlagen auch die Verlängerung der Unterführung zum fünften Gleis, eine ursprünglich geplante Verbreiterung der Unterführung bis Bahnsteig fünf, mehrerer Schallschutzmaßnahmen und – was die Mitglieder des Regionalverbandes besonders stört –, soll der neue Rad- und Fußgängersteg keine Abgänge (Lifte und Treppen) zu den Gleisen erhalten. „Es kann doch nicht sein, dass wir einen Steg für zehn Millionen Euro bauen und dann auf den Abstieg verzichten“, kritisierte Herbert Dörfler, der Ulmer CDU-Gemeinderat, der einen Bahnhof-Light ablehnt.
Die Bahn begründete die geplanten Änderungen am Umbau des Ulmer Hauptbahnhofs mit weniger Zugverbindungen im Fernverkehr wie sie im neuen Bundesverkehrswegeplan vorausgesagt werden.
Weniger Einigkeit herrscht im Regionalverband in Sachen Einzelhandelskonzept. Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg äußerte gestern Befürchtungen, dass künftig die Kommunen in ihrer Planungshoheit nicht mehr unberührt bleiben. Wie berichtet, hat hier insbesondere die Neu-Ulmer Stadtverwaltung großes Interesse weiter ohne Einschränkungen schalten und walten zu können. Denn insbesondere die Pläne für die Erweiterung des Mutschler-Centers durch die Firma Möbel Mahler steht im Fokus der Kritik von bayerischen und baden-württembergischen Handelskammern. „Die Planungshoheit hat für uns hohen Stellenwert“, betonte Noerenberg so gestern mehrfach. Verbandsdirektor Markus Riethe hat hingegen andere Ziele: „Wir müssen Grenzen aufzeigen: bis hierhin und nicht weiter.“ Diese Grenzen sollen nun im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans fixiert werden. Von Ulmer Seite gab es gestern dazu keine Stellungnahme: Sowohl Ulms Oberbürgermeister Ivo Gönner als auch sein Vertreter Alexander Wetzig glänzten durch Abwesenheit.
Die Grundlagen für ein „Fachkapitel Einzelhandel“ sollen nun Gutachter aus Aalen liefern, die damit beauftragt wurden, ein Konzept zu erstellen. Doch was davon rechtlich verbindlich Einfluss in den Regionalplan finden wird, dürfte weiter für Diskussionen sorgen. Dass der Regionalverband beim Thema Einzelhandel mitbestimmen darf, ist neu: Erst seit der Neufassung des Staatsvertrags zwischen Baden-Württemberg und Bayern über die Zusammenarbeit ist gemäß Artikel 19 eine Zuständigkeit für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe überhaupt gegeben.
Diskutiert wurde gestern auch über das Thema Windkraft. Der Planungsausschuss beschloss mit knapper Mehrheit einen Mindestabstand zu Wohnbebauung von 800 Metern und 700 Metern zu ländlichen Siedlungen. So könnten nach der Darstellung von Verbandsdirektor Riethe 85 Prozent der grundsätzlich geeigneten Flächen für Windenergie genutzt werden. Die unterschiedliche Behandlung von „Wohnbebauung“ und „Mischgebiete“ – wie es faktisch die meisten Dörfer sind – lassen sich durch unterschiedliche Vorschriften in Sachen Lärmschutz begründen. Der praktische Hintergrund: Hätte der Ausschuss einen einheitlichen Abstand von 800 Metern zu Siedlungen beschlossen, dann wären nur 58 Prozent der Windkraftflächen übrig geblieben. Sieben Ausschussmitglieder, darunter Heinz Seiffert, Landrat des Alb-Donau-Kreises, votierten erfolglos für diese Regelung.
Harsche Kritik an der Bundespolitik formulierte Weirather: „Es ist eine Frechheit, wenn der Bund sagt, wir machen die Energiewende, nicht aber für klare Rahmenbedingungen sorgt.“ So seien etwa die Anforderungen der Bundeswehr offenbar in keiner Weise mit der Bundesregierung abgestimmt. Die Anforderungen rund um den Flugplatz Laupheim in Sachen Radar, Einflugschneisen und Hubschraubernachtflugübungsstrecken wird noch für Diskussionen sorgen. Nach derzeitigem Stand könnten Windkraftanlagen deswegen auf einem Gebiet über Biberach, Illertissen, Ehingen bis hin zum südlichen Stadtkreis Ulm deswegen verhindert werden.