Lebenslange Haft wegen Mordes hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch im Prozess gegen Kadir D. am Landgericht Ulm gefordert. Nach Ansicht von 1. Staatsanwalt Gerhard Rieck hat der Angeklagte am 27. Juni vorigen Jahres der 19-jährigen Esmeralda H. im Universum-Center aufgelauert, sie in ihrer Wohnung misshandelt und schließlich eiskalt getötet. Verteidiger Dr. Ingo Hoffmann plädierte auf Totschlag und sprach sich für eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren aus.
Dass Kadir D. die junge Frau, die er über viele Monate angehimmelt hatte, umgebracht hat, stand von Prozessbeginn an fest. Bilder der Überwachungskamera zeigten, wie D. das Hochhaus betrat und zwei Stunden später wieder verließ. DNA-Spuren des Angeklagten fanden sich in der Wohnung des Opfers, an dessen Hose, an der Handtasche, an mehreren Zigarettenkippen, an der Tüte, die Esmeralda H. über den Kopf gestülpt wurde. Offen bleibt die Antwort auf die Frage: warum? Was in den zwei Stunden genau geschah, ist nicht geklärt, weil der Angeklagte sagt, er könne sich an die Tat nicht erinnern.
"Blinde Zuneigung" zu Esmeralda
Staatsanwalt Gerhard Rieck hält es dennoch für erwiesen, dass D. planvoll vorgegangen ist und die Mordmerkmale „niedrige Beweggründe“ und „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ vorliegen: „Sein Ziel war, an diesem Sonntagmorgen unbedingt mit ihr zu verkehren.“ Er habe wahllos alle möglichen Klingeln betätigt, um unbedingt vor Esmeralda H. ins Haus zu gelangen. „Mir erscheint dieses Verhalten wie ein Auflauern, dass sie keine Möglichkeit hat, ihn zurückzuweisen“, so Rieck. Sieben Minuten nach D. betrat Esmeralda H. das Hochhaus. Ihren Mörder ließ sie offenbar selbst in die Wohnung, möglicherweise überrumpelte er sie auch – jedenfalls fanden sich keine Einbruchsspuren. Eine Anwohnerin hörte kurz darauf einen Schrei. Unter den Fingernägeln des Opfers fand sich DNA-Material des Angeklagten – für die Staatsanwaltschaft ein Indiz für einen Abwehrkampf. D.s „blinde Zuneigung“ zu Esmeralda H. sei in Gewalt umgeschlagen. Indem er schließlich eine Tüte Wäscheklammern ausleerte und ihr über den Kopf zog, habe er seinen „Vernichtungswillen“ gezeigt. Anschließend habe er sie entkleidet und ihr die Beine gespreizt.
Rechtsanwältin Cecile Behrendt, die die Mutter der Getöteten als Nebenklägerin vertritt, forderte ebenfalls lebenslange Haft. Für die Annahme einer Tat im Affekt sei nach der Beweisaufnahme kein Raum mehr. Behrendt bezweifelte auch die Einlassung des Angeklagten, er könne sich an nichts mehr erinnern. „Meiner Ansicht nach versteckt er sich hinter der Amnesie. Ich bin der festen Überzeugung, dass er weiß, was passiert ist.“ Als sie dies sagt, zeigt D. eine seiner seltenen Gefühlsregungen während des Prozesses und schlägt die Hände vors Gesicht. Die Rechtsanwältin hält die Amnesie aufgrund von Zeugenaussagen für unglaubwürdig. So habe er einer Krankenschwester, die ihm nach seinem Suizidversuch gesagt hatte: „Mensch, das ist es doch nicht wert“ geantwortet: „Doch, für diese Frau schon.“ Zurück bleibe eine Familie, die „fassungslos vor einer eiskalten Tat“ steht.
In euphorischer Stimmung zum Opfer gefahren
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft steht für Verteidiger Ingo Hoffmann fest: „Kadir D. ist kein Mörder.“ Er habe an jenem Morgen die junge Frau nicht aufgesucht, um sie zu töten. Dagegen spreche unter anderem, dass der Angeklagte nach Aussagen vieler Zeugen in den Wochen vor der Tat, aber auch noch Stunden zuvor „glücklich und gut drauf“ gewesen sei. Es sei abwegig, dass jemand in dieser Stimmung sage: „Jetzt gehe ich zur Esmeralda und bringe sie um.“ Der Angeklagte sei in euphorischer Stimmung zum späteren Opfer gefahren. Was dann in der Wohnung geschah, bleibe offen: „Beweise dürfen nicht durch Spekulationen ersetzt werden.“ Er gehe von einer spontanen Tat aus. Esmeralda H. sei für D. auf jeden Fall kein Sexobjekt gewesen. Sie sei für ihn alles gewesen und nach dem frühen Tod seiner Mutter die wichtigste Person in seinem Leben.
Den missglückten Suizidversuch des Angeklagten sieht Hoffmann als „Glück und Tragödie zugleich“. Auf der einen Seite habe er überlebt und sitze nicht im Rollstuhl. Auf der anderen Seite werde er für eine Tat bestraft, von der nichts mehr wisse.
Das Urteil wird am Freitag um 14.30 Uhr verkündet. Gestern sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort mit leiser Stimme: „Ich kann es mir nicht erklären. Es tut mir leid.“