Seit 10. November wird vor dem Landgericht in Memmingen gegen einen ehemaligen Kühlhausbetreiber aus Illertissen verhandelt. Ein Betrugsprozess. Der Mann soll 2004 in mindestens 15 Fällen rund 314 Tonnen genussuntaugliches Fleisch - sogenanntes K 3-Material - an Lebensmittelhändler verkauft haben, behauptet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. "Unser Mandant ist unschuldig, die Behörden haben schlampig ermittelt", entgegen die beiden Verteidiger.

Der siebte Verhandlungstag beginnt am heutigen Montag, 11. Januar, um 8.30 Uhr vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes in Memmingen. Er bildet sozusagen den Jahresauftakt in dem Prozess, von dem selbst die Richter nicht abschätzen könne, wieviele Verhandlungstage noch folgen werden.
Als Gammelfleischskandal hatten Vorgänge um den Fleischhandeln vor einigen Jahren bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach 2004 waren auch die Betreiber des Illertisser Kühlhauses in den Fokus der Ermittler geraten. In Deggendorf wurde eine Tochterfirma des Illertisser Unternehmens geschlossen, der dortige Geschäftsführer zu einer haftstrafe verurteilt. Den am Hauptsitz in Illertissen operierenden Firmen entzogen die Behörden nach und nach die Genehmigungen zum Handel mit Fleisch und Fleischwaren. Im Sommer 2007 vernichtete ein Großbrand die Lagerhallen des Kühlhauses.
Veterinäre und Geschäftspartner haben schon ausgesagt
Ungeachtet dessen setzten sich die juristischen Auseinandersetzungen fort. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene einerseits, aber auch auf strafrechtlich. Im laufenden Betrugsprozess haben inzwischen schon die Veterinäre des Landratsamtes Neu-Ulm und der bereits verurteilte Geschäftsführer der Deggendorfer Tochterfirma ausgesagt. Von Prozessbeobachtern waren spektakuläre Auftritte erwartet, die Erwartungen doch kaum erfüllt worden.
Ausgesagt haben auch schon Mitarbeiter des Zolls. Auf deren Ermittlungen stützt sich die Anklage im Wesentlichen. Die Zöllner hatten festgestellt, es hätten laut Buchungen im Computer größere Mengen genusstauglicher Waren das Kühlhaus verlassen als angeliefert. Die Zöllner sahen dies als Indiz für Betrug. Den an den Lebensmittelhandel adressierten Waren müssen genussuntaugliches K 3-Material beigemischt worden sein, folgerten sie aus ihren Erkenntnissen.
Dem widersprach die Verteidigung. Das im Kühlhaus verwendete Computerprogramm lasse solche Schlussfolgerungen gar nicht zu. Die Richter wollten Klärung und zogen Computersezialisten hinzu, die den Daten-Dschungel lichten sollen. Diese Sachverständigen werden am heutigen Montag, dem siebten Verhandlungstag, das Ergebnis ihrer Recherchen vorstellen.
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