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Amtsgericht: Historischer Prozess

Amtsgericht

Historischer Prozess

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    Die Letzten schließen ab: Richterin Gabriele Buck (rechts) und Protokollführerin Anja Wiedenmann nach dem letzten Strafprozess im „alten“ Amtsgericht.
    Die Letzten schließen ab: Richterin Gabriele Buck (rechts) und Protokollführerin Anja Wiedenmann nach dem letzten Strafprozess im „alten“ Amtsgericht. Foto: Foto: kr

    Neu-Ulm Richterin Gabriele Buck hat gestern Justizgeschichte geschrieben: Exakt eine Minute vor 10 Uhr verkündete sie als Vorsitzende des Schöffengerichts das Urteil im letzten Strafprozess, der im einzigen „Bayerischen Amtsgericht“ im Freistaat an der Schützenstraße 17 in Neu-Ulm geführt wurde. Nach wechselvoller Geschichte und ungezählten Verhandlungen verlässt jetzt die Strafabteilung das 1899 erbaute und unter Denkmalschutz stehende Haus. Missetäter sollten sich aber nicht der Hoffnung hingeben, ihre Verfehlungen würden in Zukunft ungeahndet bleiben: Sie werden künftig ebenso zuverlässig wie in den 112 vorangegangenen Jahren abgeurteilt – nur eben einen Steinwurf weit entfernt im neuen Justizzentrum Schützenstraße 58/60.

    Angeklagter wirkte „nicht begeistert“

    Dass der 30-jährige Angeklagte es als Ehre empfand, Hauptdarsteller in einem historischen Prozess zu sein, darf bezweifelt werden. Gabriele Buck jedenfalls befand, dass er „gar nicht begeistert“ wirke. Wenig verwunderlich – immerhin saß er wegen eines Verbrechens vor der Berufsrichterin und den beiden Schöffinnen.

    Der Elektriker aus einem kleinen Ort aus dem östlichen Landkreis hatte, wie er reumütig und mit Tränen in den Augen zugab, in großem Stil Marihuana angebaut – zum Teil auf dem Dachboden seines Hauses, zum Teil auf dem sogenannten Muna-Gelände bei Nersingen. Dabei bewies der Mann durchaus „kriminelle Energie“, wie das Gericht feststellte. Auf die Schliche waren die Ermittler dem Hanfbauern eher zufällig gekommen – bei einer Verkehrskontrolle war ihm die Dröhnung ins Gesicht geschrieben gewesen. Nicht nur, dass er wegen dieser Drogenfahrt Besuch von Rauschgiftfahndern bekam – ihm wurde auch der Führerschein entzogen.

    Beides focht den Angeklagten offenbar aber nicht an: Er setzte sich weiterhin ans Steuer – oft eines Firmenwagens – und mit der Kleingärtnerei war auch noch nicht Schluss. In seiner klandestinen Plantage auf dem Muna-Gelände päppelte er nicht weniger als 32 Pflanzen hoch, die die stattliche Größe von 2,80 Metern erreichten.

    Der Ertrag wäre nicht ohne gewesen: Experten errechneten, dass daraus circa zwei Kilogramm Marihuana hätten gewonnen werden können. Pech für den Angeklagten: Einem Förster fiel die exotische Flora in seinem Revier auf, Mitte Oktober 2010 rückten Erntehelfer der Polizei an.

    Als Motiv für sein Tun nannte der 30-Jährige Trennungsschmerz. Nachdem ihm seine Freundin den Laufpass gegeben hatte, sei er wieder „in den Sch... gerutscht“. Und weil er zu knickrig war, den Stoff vom Dealer zu kaufen, habe er sich für Eigenversorgung entschieden. Weil er zudem „blöd“ gewesen sei und weil er Angst um seinen Job gehabt habe, habe er auch vom Führerscheinentzug niemandem erzählt. Dem Gericht offenbarte er die Einsicht: „Im Endeffekt hab’ ich alles viel schlimmer gemacht.“

    Vorsitzende Buck bestätigte ihn in seiner Rückschau: Zum einen wäre zu erwarten gewesen, dass er nach der ersten Wohnungsdurchsuchung schleunigst sein Anbaugebiet im Muna-Lager rodet, zum anderen hätte er bei seinen beruflichen Fahrten ohne Führerschein seine Chefin, die obendrein noch mit ihm verwandt ist, wegen „Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vor den Kadi bringen können.

    Wie sich herausstellte, war die Heimlichtuerei des Angeklagten unbegründet: Sowohl seine Familie als auch seine Chefin halten ihm bis heute die Stange. Obendrein kam seine Freundin zu ihm zurück. Offenbar beeindruckte das den Angeklagten. Er begab sich Ende vergangenen Jahres aus eigenem Antrieb in drogentherapeutische Behandlung.

    Bei seinem „richtig großzügigen“ Urteil von einem Jahr und fünf Monaten Haft auf Bewährung wertete das Schöffengericht sowohl das Geständnis als auch die Reue als enorm strafmildernd. 2000 Euro muss der Angeklagte an die Diakonie zahlen.

    Angesichts des ungebrochenen familiären Zusammenhalts mahnte Richterin Buck: „Bitte zerstören Sie Ihr soziales Umfeld nicht.“

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