Lesben-Streit: Die Stadt hält sich raus
Stadtrat Grüne scheitern mit Anti-Diskriminierungsantrag. Kirchen bekommen weiter städtisches Geld
Auch wenn die katholische Kirche den Arbeitsvertrag einer lesbischen Erzieherin nicht verlängert und dies mit ihrer Homosexualität begründet hat, bleibt dies für die Kirche folgenlos. Der Neu-Ulmer Stadtrat hat es mit großer Mehrheit abgelehnt, dass den Trägern kirchlicher Einrichtungen in der Stadt künftig städtische Zuschüsse versagt werden, wenn sie sich nicht an weltliches Arbeitsrecht halten. Die Fraktion der Grünen und der FWG/FDP sehen es hingegen als Diskriminierung an, wenn die Kirche Schwulen, Lesben, oder geschiedene nicht in ihren Einrichtungen beschäftigt.
Es sei nicht nur eine Diskriminierung dieses Personenkreises, sondern widerspreche auch dem Grundgesetz, wenn die Kirche schwule oder lesbische Menschen nicht beschäftige, beziehungsweise kündige sobald sie sich outen, hatte Grünen-Sprecher Rainer Juchheim argumentiert. Die Fraktion bezog sich auf den aktuellen Fall von Tanja Junginger, die im Kindergarten St. Albert Offenhausen beschäftigt war und deren Arbeitsvertrag von der katholischen Kirche nicht verlängert worden war, weil sie sich als homosexuell geoutet hatte.
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