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04. Mai 2010 20:40 Uhr

Weißenhorn

Mit Mutti zum Haschisch-Kauf

Diese Mutter hat es mit ihrer Fürsorgeplicht offenbar übertrieben: Sie holte ihren Sohn auf in Weißenhorn ab, nachdem er sich mit Haschisch eingedeckt hatte. Von Stephanie Schuster

Haschisch.

Diese Mutter hat es mit ihrer Fürsorgeplicht offenbar ein bisschen übertrieben: Sie holte ihren damals 21-jährigen Sohn auf dem Hauptplatz in Weißenhorn ab - nachdem sich der Junior mit 18 Gramm Haschisch eingedeckt hatte.

"Das ist schon witzig, dass Sie in dem Alter mit der Mutti zum Einkaufen fahren", spöttelte Richter Thomas Mayer bei der Verhandlung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht. Am Ende zeigte er sich aber gnädig mit dem inzwischen 22-Jährigen: Er kam noch einmal mit einer Geldstrafe von 2400 Euro davon - obwohl er schon einiges auf dem Kerbholz hatte und obendrein noch unter Bewährung stand.

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Im November vergangenen Jahres hatte sich der Angeklagte für 150 Euro Cannabis besorgt, zwei Diazepamtabletten, ein Beruhigungsmittel, ließ er einfach so mitgehen. Während Richter und Staatsanwaltschaft den Diebstahl nicht weiter verfolgten, hatte der Drogeneinkauf durchaus Konsequenzen. Denn dafür hatte Gerichtsdirektor Mayer kein Verständnis: "Sie setzen damit ihre Gesundheit, ihren Job, die Beziehung zu ihrer Freundin und die zu ihren Eltern aufs Spiel", appellierte er an den Lagerarbeiter. Das seien vier Risiken auf einen Schlag. "Außerdem hat man erst gestern wieder zwei Drogentote gefunden." Auch dass das Sündenregister des Angeklagten bereits lang ist, gefiel dem Richter nicht. Gefährliche Körperverletzung, Widersetzen gegen Vollzugsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung - alles schon da gewesen. "Aber bis hierhin hatten Sie Glück", so Mayer.

"Denn eigentlich hätten Sie da schon in die Mühlen der Justiz geraten können." Für eine räuberische Erpressung mit Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung und einiges mehr hagelte es schließlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Und die war noch nicht vorüber.

Weil er aber geständig war, zudem einen festen Job habe und es sich um die erste Straftat, die er als Erwachsener beging, handle, forderte der Staatsanwalt lediglich eine Geldbuße. Mayer folgte dem in seinem Urteil, verzichtete aber nicht auf warnende Worte: "Sie sind nur knapp an einer Freiheitsstrafe vorbeigeschrammt, also lassen Sie künftig die Finger von Stoffen, die Ihnen die Sicht vernebeln." Stephanie Schuster

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