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Prozess: Physiker droht mit Bombenanschlag in Neu-Ulm

Prozess

Physiker droht mit Bombenanschlag in Neu-Ulm

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    Weil er damit gedroht hat, in Neu-Ulm eine Bombe hochgehen zu lassen, muss sich jetzt ein 43 Jahre alter Physikprofessor (eigene Angaben) vor Gericht verantworten.
    Weil er damit gedroht hat, in Neu-Ulm eine Bombe hochgehen zu lassen, muss sich jetzt ein 43 Jahre alter Physikprofessor (eigene Angaben) vor Gericht verantworten.

    Auf Anordnung des Neu-Ulmer Amtsgerichts muss sich der Mann von einem Gutachter untersuchen lassen. Der Psychiater soll herausfinden, ob der polnische Staatsbürger im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er telefonisch bei einem Mitarbeiter des Neu-Ulmer Rathauses am Nachmittag des 11. Mai dieses Jahres eine Explosion in der Stadt und am Abend einen Bombenanschlag auf den Lehrstuhl Physik der Technischen Universität in München ankündigte. Zu Attentaten kam es zwar nicht – vor Gericht musste sich der Mann wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ verantworten.

    Männliche Stimme in gebrochenem Englisch

    Der Rathausbedienstete wusste nicht, wie ihm geschah, als er kurz vor 15 Uhr den Telefonhörer abhob. Wie der 52 Jahre alte Zeuge Richterin Antje Weingart berichtete, habe er beim Blick auf das Rufnummerndisplay seines Telefons zunächst geglaubt, dass es sich um einen Anruf beruflicher Art handele. Stattdessen tönte eine Männerstimme in gebrochenem Englisch aus dem Hörer, wonach in den kommenden 24 Stunden in der Stadt eine Bombe explodieren werde. Nachfragen konnte der Rathausmitarbeiter nicht mehr – das Gespräch dauerte gerade einmal 16 Sekunden, wie die Polizei bei der Überprüfung der Telefonanlage und der Verbindungsdaten später ermittelte. Im Neu-Ulmer Rathaus war man hochgradig alarmiert – schließlich hatte man dort mit dem Angriff Khaled El Masris auf Oberbürgermeister Gerold Noerenberg bereits einschlägige Erfahrungen mit Gewalttätern gemacht.

    Für die Polizei war es schon aus einem anderen Grund kein allzu großes Problem, den Anrufer ausfindig zu machen: Die Bombendrohung war von einem Anschluss aus erfolgt, bei dem die Rufnummer nicht unterdrückt worden war. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich auch rasch heraus, dass von dem Anschluss im Ulmer Stadtteil Wiblingen aus auch noch bei der TU München angeläutet worden war. Von den Kollegen erfuhren die Ermittler der Kriminalinspektion für zentrale Aufgaben in Neu-Ulm, dass just am 11. Mai auch dort eine Bombendrohung eingegangen war – auf einem Anrufbeantworter.

    Schreie beunruhigen Nachbarn

    Die weiteren Recherchen ergaben, dass hinter den Anrufen ein 43 Jahre alter Pole steht, der nach Angaben seines Wohnungsvermieters an der Uni in Ulm beschäftigt war. Der Vermieter war es, der Richterin Weingart und die Staatsanwältin hellhörig werden ließ: Der 75-Jährige äußerte die Vermutung, dass der Angeklagte unter psychischen Problemen leide – eventuell am Tourettesyndrom, wahlweise einer milderen Form von Autismus. Beispielsweise habe der Mann vor Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen Schreie ausgestoßen, die vor allem die Nachbarn beunruhigten.

    Der Angeklagte sagte, an Bombendrohungen erinnere er sich nicht. Dafür aber informierte er das Gericht darüber, dass er in seinem Leben oft „ungerecht“ behandelt worden sei – beispielsweise, als ihm Ärzte während eines USA-Aufenthalts Schizophrenie attestiert hatten – „gegen meinen Willen“. Er sei nicht schizophren, das hätten ihm Mediziner aus seiner Familie bescheinigt. Probleme bereiteten ihm lediglich gelegentliche Depressionsschübe. Vor dem Hintergrund dieser Vita beantragte die Staatsanwaltschaft eine psychiatrische Begutachtung. Es bedurfte einiger Überzeugungsarbeit von Richterin Antje Weingart, den Mann von der Untersuchung zu überzeugen. Letztendlich versprach er, den Termin wahrzunehmen. Wenn er das nicht tut, droht ihm erneut Ungemach: Nachdem er den ersten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Neu-Ulm schwänzte, wurde er in U-Haft genommen.

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