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Gericht: Plüschbär und Prozessordnung

Gericht

Plüschbär und Prozessordnung

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    Eher Wohnzimmer denn Amtsstube ist der neue Vernehmungsraum am Neu-Ulmer Amtsgericht.
    Eher Wohnzimmer denn Amtsstube ist der neue Vernehmungsraum am Neu-Ulmer Amtsgericht. Foto: Foto: Andreas Brücken

    Neu-Ulm Wer jemals einen TV-„Tatort“ gesehen hat, glaubt zu wissen, wie ein „Vernehmungsraum“ auszusehen hat: ein großer, schummriger Raum, äußerst spartanisch möbliert mit Tisch, Stühlen und einem Tonbandgerät – und mit einem riesigen Einwegspiegel an der Wand, durch den gewiefte Ermittler einen Verdächtigen beobachten können, ohne selbst gesehen zu werden.

    Die Realität kann aber auch ganz anders aussehen – wie zum Beispiel im Neu-Ulmer Amtsgericht. Der dortige Vernehmungsraum ist nicht gerade groß, hat eher Mönchszellendimension, dafür ist er aber licht und hell. Die Möblierung gleicht eher einem Wohnzimmer denn einer Amtsstube. Als Erstes fällt ein großer Flachbildschirm mit einer Art Webcam auf, der hinter einem puristischen Schreibtisch steht. Richtiggehend wohnlich wirken die vier Klubsessel samt Bistrotischchen, der flauschige Teppich auf dem Parkettboden und das Bild mit abstrakter Kunst an der Wand. Und eine Spielecke gibt es auch: ein kleines Schränkchen in Buchenholzoptik, auf dem eine ganze Kohorte von Kuscheltieren aufmarschiert ist, flankiert von einer großen Blechdose mit kleinen Krokodilen, Giraffen, Elefanten und anderem Plastikgetier sowie einem nicht minder großen Glas mit Süßigkeiten.

    So heimelig geht es im Neu-Ulmer Amtsgericht noch nicht lange zu, wie Gerichtsdirektor Thomas Mayer augenzwinkernd erklärt. Sinn und Zweck der eher behördenfremden Einrichtung sei es, Opfern und Zeugen von Straftaten bei Befragungen durch den Ermittlungsrichter „die Schwellenangst vor der Justiz“ zu nehmen, so Mayer. In einer eher ungezwungenen Atmosphäre mit Plüschbären auf dem Schrank gelinge das bei Kindern leichter als in einem nüchternen Amtszimmer mit Prozessordnungen auf dem Schreibtisch. Das sei auch ein Anliegen des Justizministeriums, das dafür 1000 Euro zur Verfügung gestellt hat. Dank der modernen Videoanlage können Vernehmungen auch aufgezeichnet werden – wichtig beispielsweise, wenn Kinder sexuell missbraucht oder Opfer von Gewalttaten geworden sind. Unter bestimmten, genau festgelegten Umständen, kann dieses Video später in einer Verhandlung verwendet und dem Kind ein belastender Auftritt vor Gericht erspart werden. Per Internet-Videokonferenz können weit entfernte Justizstellen in diesem Vernehmungsraum sogar Zeugen anhören.

    Bei der Wohnraumgestaltung setzte Amtsgerichtsdirektor Mayer auf behördeninternen Sachverstand. „Wir haben mehrere Mütter unter unseren Mitarbeiterinnen losgeschickt. Mit ihrem weiblichen Feingefühl haben sie die Einrichtung ausgesucht.“

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