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Ulm: Prozess gegen Stararchitekt soll eingestellt werden

Ulm

Prozess gegen Stararchitekt soll eingestellt werden

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    Der Müncher Architekt Stefan Braunfels (rechts) stand in Ulm vor Gericht.
    Der Müncher Architekt Stefan Braunfels (rechts) stand in Ulm vor Gericht. Foto: Alexander Kaya

    Unter das Verfahren gegen Braunfels soll bald ein Schlussstrich gezogen werden. Darüber waren sich Vorsitzender Richter Hans Lohrmann, Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier und Rechtsanwalt Oliver Bauer bei der Verhandlung am Amtsgericht Ulm im Grunde einig. Jetzt geht es noch um die Frage: Einstellung mit oder ohne Geldauflage? Für Braunfels nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Ehre. Und sie entscheidet mit darüber, wie es im Verfahren gegen den Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig weitergeht.

    Seinem alten Freund aus Studientagen hat Braunfels im Februar 2009 eine halbe Million Euro auf dessen Konto bei der Deutschen Bank überwiesen. Das war der Ausgangspunkt des Verfahrens. Braunfels soll das Geld dem Zugriff des Finanzamtes entzogen haben, das damals rund 800000 Euro von Braunfels kassieren wollte. Der Stararchitekt, der seit Jahren wegen ausstehender Forderungen in Millionenhöhe mit dem Freistaat im Clinch liegt, griff zum Telefon und rief Wetzig an. Kurz darauf wurden per Dringlichkeitsüberweisung 500000 Euro auf das Konto des Baubürgermeisters transferiert. Der geriet deshalb wegen Beihilfe ins Visier der Justiz. Wie gestern am Amtsgericht zur Sprache kam, war Wetzigs Konto damals mit etwa 10000 Euro überzogen. Laut Staatsanwaltschaft hat er sich dadurch, dass die halbe Million mehrere Monate lang auf seinem Konto „geparkt“ wurde, 1024 Euro an Überziehungszinsen gespart.

    Im Fall Braunfels gibt es nach Einschätzung von Richter Lohrmann mehrere Unwägbarkeiten, die für eine Einstellung des Verfahrens sprechen. Rechtlich schwierig zu bewerten sei die Frage, ob Braunfels das Geld tatsächlich im strafrechtlichen Sinn „beiseitegeschafft“ hat, sodass es dem Zugriff des Finanzamts entzogen war. Denn die Überweisung an Wetzig sei als Darlehen deklariert und ordnungsgemäß verbucht worden. Zudem hätte sich das Finanzamt sein Geld damals auch anderweitig beschaffen können. Laut Verteidigung verfügte Braunfels über Immobilien und Kunstgegenstände im Wert von mehreren Millionen Euro.

    Einer Einstellung des Verfahrens mit Geldauflage will Rechtsanwalt Oliver Bauer nicht zustimmen. Durch das lange Verfahren habe die Reputation seines Mandanten großen Schaden genommen. Dabei habe sich Braunfels strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Deshalb kämpft der Verteidiger für einen glatten Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

    Weiter verhandelt wird am 28. Februar. Dann soll auch das gesonderte Strafverfahren gegen Alexander Wetzig mit in die Überlegungen einbezogen werden. Braunfels ist an diesem Tag geschäftlich in China. Der Prozess kann jedoch auch ohne ihn stattfinden.

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