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Rotkreuz-Affäre: Rechtsmittel gegen Baur-Urteil

Rotkreuz-Affäre

Rechtsmittel gegen Baur-Urteil

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    Alfred Baur
    Alfred Baur

    Neu-Ulm Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Neu-Ulmer Amtsgerichts im Baur-Prozess eingelegt. Das bestätigte gestern Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johann Kreuzpointner.

    Wie diese Rechtsmittel aussehen werden – Berufung oder Revision –, konnte Kreuzpointner gestern noch nicht sagen. Die Entscheidung darüber falle erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung.

    Sollte die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung gelangen, bei den im Prozess erörterten „Tatsachen“ gebe es etwas zu beanstanden, so werde man in Berufung gehen. Das hätte zur Folge, dass das Verfahren in zweiter Instanz vor einer Kammer des Landgerichts Memmingen neu aufgerollt würde.

    Sollte die Staatsanwaltschaft sich dagegen für eine Revision entscheiden, wird der Fall von einem Oberlandesgericht auf „Rechtsfehler“ hin abgeklopft. Sollten die OLG-Richter derartige Fehler entdecken, können sie den Neu-Ulmer Schöffengerichtsspruch aufheben und das Verfahren zu einer kompletten Neuverhandlung an das Amtsgericht Neu-Ulm zurück verweisen. Der zweite Prozess muss allerdings von anderen Richtern als der erste Prozess geführt werden, der von Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer als Vorsitzender des Schöffengerichts geleitet wurde. Gegen dieses Urteil kann auch Revision beantragt werden.

    Wie berichtet, hatte sich der suspendierte Rotkreuz-Geschäftsführer Baur wegen sexueller Nötigung, Untreue und Beleidigung verantworten müssen. Der fünftägige Prozess endete mit Freisprüchen in den beiden Hauptanklagepunkten. Wegen Beleidigung sprach das Gericht eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ aus, verbunden mit einer Geldauflage in Höhe von 5000 Euro.

    Entscheidung überrascht Prozessbeobachter nicht

    Für Prozessbeobachter kam die jetzige Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel einzulegen, nicht allzu überraschend, nachdem die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer gefordert hatte, Baur wegen sexueller Nötigung und Untreue zu verurteilen – sie also offenkundig von seiner Schuld überzeugt ist. (kr)

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