Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision einer damals 17-jährigen Sendenerin verworfen, die im vergangenen Dezember wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden war.
Das Landgericht Memmingen hatte es nach einem langwierigen Verfahren als erwiesen angesehen, dass die Jugendliche Ende Januar des vergangenen Jahres ihre schlafende Mutter im Wohnhaus der Familie am Sendener Buchenweg durch eine Reihe von Schlägen mit zwei Weinflaschen lebensgefährlich verletzt hatte.
Die ungewöhnlichen Umstände des Tatherganges und die umfangreichen Ermittlungen des Landeskriminalamtes waren auf großes öffentliches Interesse gestoßen. Das Ganze ging als „Reiterstüble-Prozess“ durch die Medien, weil sich der zunächst mit angeklagte Vater zur Tatzeit in diesem Vereinslokal aufgehalten hatte und ihm zunächst eine Beteiligung an der Tat zur Last gelegt worden war.
Er war dann aber eine Woche vor dem Urteil aus elfmonatiger Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem sich seine Unschuld heraus gestellt hatte, was auch im Urteil durch einen Freispruch bestätigt wurde. Der Verteidiger der Angeklagten hatte unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, dagegen Revision einzulegen, weil er der Überzeugung war, dass in der Urteilsfindung der erzieherische Gedanke nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.
Der Bundesgerichtshof konnte nun allerdings an der Entscheidung der Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Memmingen keine Fehler finden, sodass das Urteil gegen die Sendenerin damit rechtskräftig ist. (wis)