"Senator des Rechts" verurteilt
Augenscheinlich auf Verschleppung und Störung des Verfahrens war die Angeklagte eines Prozesses wegen übler Nachrede beim Amtsgericht Neu-Ulm aus. Die 57-jährige Sendenerin, die sich mit dem Titel "Senator des Rechts" eines ominösen Rechtsnormenschutzvereins schmückt - und damit wohl juristischen Sachverstand andeuten möchte - stellte eine Reihe von Befangenheitsanträgen gegen Richter Christof Hermann.
Von Bernd Kramlinger
Neu-Ulm - Augenscheinlich auf Verschleppung und Störung des Verfahrens war gestern die Angeklagte eines Prozesses wegen übler Nachrede beim Amtsgericht Neu-Ulm aus. Die 57-jährige Sendenerin, die sich mit dem Titel "Senator des Rechts" eines ominösen Rechtsnormenschutzvereins schmückt - und damit wohl juristischen Sachverstand andeuten möchte - stellte eine Reihe von Befangenheitsanträgen gegen Richter Christof Hermann, die dieser per Beschluss als unzulässig verwarf, da Gründe für eine Befangenheit nicht "glaubhaft" gemacht werden konnten.
Mutmaßlich war die Sendenerin an allem anderen interessiert - nur nicht an Kooperation. Obwohl Richter Hermann, Staatsanwalt Walter Henle, die Protokollführerin, drei Polizeibeamte sowie einige Begleiter der Frau bereits ihre Plätze eingenommen hatten, wartete sie demonstrativ vor sperrangelweit offener Tür, bis der Richter sie per Lautsprecherdurchsage in den Sitzungssaal bat. Bereits bei der Aufnahme ihrer Personalien gab es erste Proteste ("Halt, halt"), die sich fortsetzten, als Staatsanwalt Henle seine Beschuldigungen vortrug. Demnach hatte die 57-Jährige bei einem sogenannten Verteilungstermin im Zuge einer Zwangsversteigerung als "Rechtsbeistand" einem Rechtspfleger des Amtsgerichts Neu-Ulm unter anderem "Befangenheit", "Nötigung", "Urkundenfälschung" und "Vorteilsnahme" vorgeworfen.
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