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Neu-Ulm: Spediteur betrog am laufenden Band

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Spediteur betrog am laufenden Band

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    Augsburger Polizisten im Einsatz. Die Aufklärungsquote in Augsburg ist bundesweit spitze.
    Augsburger Polizisten im Einsatz. Die Aufklärungsquote in Augsburg ist bundesweit spitze. Foto: Kaya

    In den vergangenen Monaten geriet ein Speditionsunternehmen aus dem nördlichen Landkreis Neu-Ulm zunehmend ins Visier der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm. Den Stein ins Rollen gebracht hatten mehrere Fahrer, die dem Unternehmen mittlerweile den Rücken gekehrt haben. Auch auf die Gefahr hin, selbst angezeigt zu werden, schilderten die Fahrer laut Polizei freiwillig die unsauberen Arbeitsmethoden ihres ehemaligen Arbeitgebers.

    Wegen dieser Aussagen beantragte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Neu-Ulm. Im Zuge der Ermittlungen der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm habe sich der begründete Verdacht ergeben, dass die Fahrer - auf Anordnung des Unternehmers - die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten missachten mussten. Dazu seien auch die Fahrerkarten untereinander getauscht worden, um über die tatsächlich gefahrenen Lenkzeiten hinwegtäuschen zu können. Dabei schreckte der Unternehmer wohl auch nicht davor zurück, die Karte eines Fahrers ohne dessen Wissen weiterzugeben.

    Vorgeschriebene Schulungen für Berufskraftfahrer dürften laut Polizei nicht nach den rechtlichen Vorschriften abgehalten worden sein. Im Zusammenhang damit steht der Unternehmer in Verdacht, Fördergelder in Höhe von über 10.000 Euro beim Bundesamt für Güterverkehr abgeschöpft zu haben.

    Nebenbei ergab sich, dass wohl ein Fahrer ohne Führerschein bei Touren eingesetzt war und bei mehreren Fahrzeugen der Versicherungsschutz fehlte.

    Den Unternehmer und alle an den Taten beteiligten Personen erwartet nun ein Strafverfahren. Beantragte Fördergelder werden bis zum Abschluss des Verfahrens vom Bundesamt für Güterverkehr nicht ausbezahlt. 

    Aktuell wird gegen insgesamt acht Personen strafrechtlich ermittelt. Dies, je nach Tatvorwurf, wegen Verdachts der/des Fälschung beweiserheblicher Daten, Missbrauchs von Ausweispapieren, Unterschlagung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, Mittelbaren Falschbeurkundung, Urkundenfälschung, Subventionsbetrug.

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