Ulm Das Verfahren gegen Alexander Wetzig wegen Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung ist jetzt vom Amtsgericht Ulm per Beschluss eingestellt worden. Das teilte der Verteidiger des Ulmer Baubürgermeisters, Rechtsanwalt Konrad Menz, am Freitag mit. Damit ist juristisch ein endgültiger Schlussstrich unter die Geschichte über die dubiose halbe Million Euro gezogen worden, die der Architekt Stephan Braunfels monatelang auf dem Privatkonto Wetzigs „parkte“.
„Der Verfahrensverlauf ist jedoch der Ulmer Strafjustiz unwürdig“, zieht Menz in seiner Mitteilung gegen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht vom Leder. „Das Strafverfahren wurde von einer langen Verfahrensdauer sowie einer lustlos betriebenen Sachverhaltsaufklärung gekennzeichnet“, so der Anwalt. „Letztlich konnte sich die Strafjustiz dadurch eine längst überfällige Entscheidung in der Sache ersparen und hierfür rein formal auf die Rücknahme des Strafantrages durch das Finanzamt München verweisen.“ Wie berichtet, hat das Amtsgericht das Verfahren gegen Braunfels vorige Woche eingestellt. Da es sich bei Vereitelung der Zwangsvollstreckung um ein Antragsdelikt handelt, war ihm nach dem Rückzieher des Gläubigers nichts anderes übrig geblieben.
Menz verweist darauf, dass die Verteidigung bereits im Herbst 2010 gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Ulm ausführlich begründet habe, weshalb in der Überweisung von Braunfels an Wetzig kein strafbares Verhalten begründet sei. „Es wurden ausdrücklich die Anhaltspunkte für ausreichendes weiteres Vermögen des Hauptbeschuldigten Braunfels benannt und weitergehende Ermittlungen angeregt“, so der Jurist. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Amtsgericht hätten sich diesen Hinweisen verschlossen und stattdessen unverzüglich Strafbefehle erlassen.
Seitdem hätte ausreichend Gelegenheit bestanden, die Vorwürfe aufzuklären. Menz: „Stattdessen wurde das Verfahren aus verschiedenen Gründen verzögert und letztlich von der Justiz dankend zur Kenntnis genommen, dass dem Gericht durch die Rücknahme des Strafantrages seitens des Finanzamtes München eine Entscheidung in der Sache erspart werden konnte.“ Beiden Beschuldigten sei durch die unzureichende Behandlung des Verfahrens die Möglichkeit genommen worden, ihre Unschuld durch eine gerichtliche Entscheidung feststellen zu lassen.