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  3. Fall Rupp: "Abschaum": Staatsanwaltschaft fordert 20 Monate ohne Bewährung

Fall Rupp
03.12.2012

"Abschaum": Staatsanwaltschaft fordert 20 Monate ohne Bewährung

Acht Jahre nach seinem Verschwinden wurde die Leiche des Neuburger Landwirts Rudolf Ruppp in seinem Mercedes aus der Donau geborgen. 
Foto: Feneberg

Staatsanwaltschaft fordert 20 Monate ohne Bewährung und nennt den Angeklagten "Abschaum". Verteidiger plädieren auf Freispruch. Anwältin Regina Rick: "Vor einer solchen Polizei habe ich Angst."

Im Nachverfahren zum Mordfall Rupp sprachen Staatsanwaltschaft und Verteidger soeben ihre Plädoyers. Es geht um jenen Mann, der behauptet hatte, dass man ihm bei der Kripo Ingolstadt eine Pistole an die Schläfe gehalten habe, als er vernommen wurde. Der 62-Jährige war deshalb wegen Falschaussage angeklagt. Im Wiederaufnahmeverfahren des Rupp-Prozesses hatte er vor zwei Jahren am Landgericht Landshut ausgesagt.

Während die Staatsanwaltschaft 20 Monate ohne Bewährung forderte, der Staatsanwalt ihn "Abschaum" nannte, plädierten die Verteidiger, Rechtsanwältin Regina Rick und ihr Kollege Klaus Wittmann, auf Freispruch. Sie bezeichneten die Aussagen der Polizeibeamten als "sehr fragwürdig und unglaubwürdig".  Rick wörtlich: "Vor einer solchen Polizei habe ich Angst. Spätestens seit dem Verfahren Rupp habe ich überhaupt kein Vertrauen mehr in die Ingolstädter Polizei."

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