Ein 25-Jähriger wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt Von Barbara Feneberg

Ein tragischer Fall hat zumindest vorläufig ein jurisitsches Ende gefunden. Der 25-Jährige, der nach dem Schlossfest in Neuburg an der Donau einen 31-Jährigen bei einer Schlägerei tödlich verletzt hat, wurde am Dienstagmittag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Richter Paul Weigartner befand ihn schuldig der Körperverletzung mit Todesfolge. Der junge Mann erhält die höchste Bewährungsstrafe, die möglich ist: zwei Jahre.
Das Urteil des Landgerichtes Ingolstadt war mit Spannung erwartet worden. Denn ein solch ungewöhnliche Situation haben Richter wohl nicht sehr häufig. Der Angeklagte, ein junger Mann aus Oberhausen, der wegen kleinerer Delikte mit der Justiz bereits in Berührung gekommen war. Das Opfer, ein 31-jähriger Neuburger, frisch verheiratet, die Ehefrau schwanger. Die beiden treffen nach der Feier in Neuburgs Altstadt aufeinander. In der Bar geht die Party weiter, als der Schlossfestbetrieb schon lange geendet hat. Durch Zufall geraten sie aneinander, wollen die Sache draußen klären. Der Angeklagte versetzt dem Neuburger einen Schlag ins Gesicht - ein Schlag, der ihn sofort tötet. Ursache dafür war ein seltener Riss in einer Schlagader im Gehirn.
Schon im letzten Verhandlungstag vergangenen Donnerstag wurde deshalb der ursprüngliche Vorwurf des Totschlages fallen gelassen. Der Angeklagte hätte nicht damit rechnen können, dass der eine Faustschlag zum Tode führt, so die Begründung des Gerichts.
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