Ingolstadt Blickt Hubert Haderthauer aus seinem Bürofenster, dann sieht er, wer alles im Landgericht ein- und ausgeht. Sieht die Juristen, sieht die Angeklagten. Doch den Blick in Haderthauers Büro verhindern verspiegelte Fenster. Wer hineinsehen könnte, der hätte viele der Angeklagten in diesem freundlichen Büro mit dem modernen Bild an der Wand und dem Skelett in einer Nische – ein Geschenk – , erblickt. Einige Wochen vor ihrem Prozess sind sie dort gesessen auf dem bequemen Lederstuhl, die Mörder, die Totschläger, die Bankräuber. Haderthauer hat durchtrainierte Muskelprotze weinen sehen und schmächtige Bürschchen, die eiskalt gemordet haben.
Seit 20 Jahren ist Hubert Haderthauer Landgerichtsarzt in Ingolstadt. Er hat damals die Dienststelle gegründet und ist ihr Leiter. Rund 13500 Fälle sind in dieser Zeit über die Schreibtische im Nebengebäude des Landgerichts gewandert. Haderthauer und sein Kollege Roman Steinkirchner werden gerufen, wenn sich Selbstmörder vor einen Zug geworfen haben, wenn ein Unfalltod nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, wenn jemand umgebracht wurde. Obduktionen jedoch werden in der Rechtsmedizin in München durchgeführt.
Doch die Ärzte kommen auch zu den Tätern, untersuchen sie, nehmen Blutproben. Sie prüfen, ob ein Verdächtiger haftfähig ist, ob ein Drogenkonsument auf Entzug in der Polizeizelle ärztliche Betreuung braucht. Einer der beiden Psychiater hat immer Rufbereitschaft.
In den Fokus der Öffentlichkeit geraten die Ärzte erst dann, wenn sie forensische Gutachten in einem spektakulären Prozess erstellt haben. Der Fall Rupp war so einer. Damals hatten die Verteidiger an der Kompetenz der Sachverständigen gezweifelt: Wie könne es sein, dass nicht einmal sie die offensichtlichen Lügenmärchen der Angeklagten durchschaut haben? Doch Haderthauer kontert: „Es ist nicht unsere Aufgabe, eine Erzählung auf Wahrheit abzuklopfen.“ Er hat ein anderes Ziel: Er will zeigen, ob ein Täter zur Tatzeit schuldfähig war.
Das ist meist eine mühsame Arbeit, die an kiloschweren Aktenstapeln sichtbar wird. Medizinische Fakten fließen ebenso ein wie Zeugenaussagen. Vor allem aber die intensive Auseinandersetzung mit dem Täter selbst. Rund vier Stunden dauern die Untersuchung und das Gespräch über sein Leben und die Tat, fast noch mal so lange das testpsychologische Verfahren. Am Ende steht das Ergebnis: War der Angeklagte schuldfähig? Braucht er eine Therapie oder nicht?
Das Gericht muss sich bei seinem Urteil nicht an das Gutachten halten, tut es aber meistens. Haderthauer ist sich dieser Verantwortung bewusst. Doch er distanziert sich von der Rolle des Entscheiders: „Wir sind Helfer von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern.“ Und Haderthauer wahrt auch den Abstand zu den Tätern: „Ich hatte noch nie Mitleid mit einem Täter, aber ich maße mir auch nicht an, ihn negativ zu sehen.“ Er will die Tat erklärbar machen, sie nicht entschuldigen. Nicht alle können diese emotionale Distanz wahren. Für sie ist der Landgerichtsarzt der Schuldige. In den meisten Fällen nicht einmal bei den Strafsachen, da wollte der ein oder andere Täter Haderthauer Jahre später bei einer zufälligen Begegnung auf dem Volksfest sogar mal zu einem Bier einladen. Landgerichtsärzte müssen aber auch beurteilen, ob ein Verstorbener beim Verfassen eines Testaments geschäftsfähig war. Und da geht es oft um Millionensummen. Anonyme Anrufe, Drohungen, all das hat Haderthauer schon erlebt. Einmal ist sogar eine Kugel gegen das Fenster seines Büros gedonnert – doch das verspiegelte Glas ist schusssicher. Der Täter wurde nie gefasst.
Manchmal gibt es auch etwas zu lachen bei den Landgerichtsärzten. Ein Verkehrssünder, den Haderthauer auf seine Prozessfähigkeit hin untersuchen sollte, ist vor dem Termin pausenlos eine Treppe auf- und abgerannt und hatte damit seinen Puls in unermessliche Höhen getrieben. Die Videoüberwachung hat ihn schlussendlich aber überführt.