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03. April 2010 10:59 Uhr

Brief an Heimkinder

Fall Mixa: Suche nach möglichen weiteren Opfern

Jetzt wird nach weiteren Opfern gesucht: Nach dem Gesprächsangebot von Bischof Walter Mixa an die ehemaligen Heimkinder, die ihn des körperlichen und seelischen Missbrauchs bezichtigt haben, wollen der Schrobenhausener Stadtpfarrer und der Heimleiter Kontakt zu ehemaligen Heimkindern aufnehmen.

Misshandlungsvorwürfe: Mixa dialogbereit
Foto: DPA

Nachdem Bischof Walter Mixa am Donnerstag in einer schriftlichen Erklärung den ehemaligen Heimkindern des Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Josef, die ihn des körperlichen und seelischen Missbrauchs in den 70er und 80er Jahren bezichtigt haben, ein persönliches Gespräch angeboten hat, ziehen jetzt auch der Schrobenhausener Stadtpfarrer Josef Beyrer und Heimleiter Herbert Reim nach.

In einem Brief wollen sie Kontakt zu ehemaligen Heimkindern aufnehmen und "besonders eventuelle Opfer damit ermutigen, das Gespräch mit der Einrichtung zu suchen". Das ist das Ergebnis eines runden Tischs, der am Donnerstagvormittag im Jugendheim unter anderem mit Vertretern des Jugendamts, des Weißen Rings und der Diözese Augsburg stattgefunden hat.

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Noch gibt es diesen Brief nicht, den im Wesentlichen Pfarrer Beyrer als Vorsitzender der Katholischen Waisenhausstiftung und Heimleiter Reim formulieren wollen. Denn zunächst müsse geprüft werden, welche Adressen das Jugendheim überhaupt noch aus den betroffenen Jahren archiviert hat, sagte Beyrer gestern auf Anfrage. Sollten sich auf das Angebot Betroffene melden, wollen sich Beyrer und Reim - auf Wunsch auch ein neutraler Ansprechpartner - die Geschichten vorbehaltlos anhören. Wie anschließend mit den Informationen umgegangen wird, ist nach den Worten des Stadtpfarrers noch unklar.

In jedem Fall müsse differenziert werden, um welche Vorfälle es sich in welchem Zusammenhang gehandelt habe. Denn genau das sei es, was ihn bislang oft gestört habe: Dass pauschaliert werde und Dinge als wahr behauptet würden, die noch gar nicht überprüft wurden. "Wer hat denn bislang einen Beweis geliefert, dass es überhaupt zu Gewalttätigkeiten im Sinne einer juristisch relevanten Straftat gekommen ist", fragte er. Von Claudia Stegmann

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