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08. Februar 2010 18:25 Uhr

Prozess

Für vier Buchstaben fast in den Knast

Ein 26-Jähriger Mann aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen provozierte und beleidigte Polizisten. Dafür wäre er fast im Gefängnis gelandet.

Prozess.
Foto: dpa

"Sie haben sich zu einer saudummen Tat hinreißen lassen", konnte sich Staatsanwalt Franz Burger nicht verkneifen, dem Angeklagten gestern seine Meinung zu sagen. Im Prozess vor dem Amtsgericht Neuburg ging es zwar - lediglich - um Beleidigung, doch hätte diese den Angeklagten beinahe ins Gefängnis gebracht.

Da der 26-Jährige aus dem nördlichen Landkreis zur Tatzeit unter offener Bewährung gestanden hatte, lautete der Antrag der Staatsanwaltschaft auf fünf Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

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Vorsitzender Richter Ruprecht Herbst hielt dieses Strafmaß zwar grundsätzlich für angemessen, wandelte es aber ausnahmsweise in eine Geldstrafe von 3500 Euro um. "Sie sollen sich ärgern, wie Sie dieses Geld investiert haben", gab er dem 26-Jährigen am Ende mit auf den Weg. Anklagevertreter Burger akzeptierte den Richterspruch - im Unterschied zum Verurteilten - noch nicht. Die Entscheidung ist demnach noch nicht rechtskräftig.

Vier Buchstaben auf einem T-Shirt sind dem Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis zum Verhängnis geworden. Er hat sein Hemd mit der Aufschrift "A.C.A.B" am 25. Juli vergangenen Jahres bei einem Besuch auf dem Neuburger Volksfest getragen. Wohl nicht zufällig, so war das Gericht überzeugt, sondern aus einer grundsätzlichen Haltung heraus. Davon zeugt auch die Tatsache, dass er dieselben Buchstaben auf der rechten Hand tätowiert trägt. Sie stehen für die Parole "All Cops Are Bastards" ("Alle Polizisten sind Bastarde"), die von etlichen Jugendsubkulturen verwendet wird.

Als der 26-Jährige zusammen mit einem Freund das Volksfest am späten Abend verlassen wollte, traf er auf zwei Polizisten, vor denen er sein T-Shirt provozierend glatt zog, so dass die Aufschrift gut zu lesen war. "Er hat sich im Vorbeigehen zu uns hin gedreht, damit wir es sehen können", so der eine Polizist gestern im Zeugenstand. "Das war eine ganz massive provokante Zurschaustellung gegenüber Polizisten, die nicht zu ihrem Vergnügen auf dem Volksfest sind", so der Staatsanwalt."Ein solches T-Shirt trägt man, wenn überhaupt, vielleicht irgendwann nachts im Wald beim Holzklauben."

Weder geständig, noch einsichtig

Ebenso wenig wie Burger verstand Richter Herbst die Motivation des Angeklagten, der bereits siebenmal vorbestraft ist und zuletzt unter offener Bewährung stand. "Ich hatte ihnen beim letzten Mal deutlich gemacht, dass jede weitere Straftat Sie ins Gefängnis führt. Ich verstehe nicht, wieso man sich bewusst in eine solche Gefahr begibt." Eine befriedigende Antwort gab es darauf nicht. Der Angeklagte zeigte sich weder geständig, noch besonders einsichtig. (wüb)

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