Schrobenhausen/Ingolstadt Ist alles frei erfunden, oder wurde die damals 20-Jährige am Morgen des Karsamstag 2010 im Wald bei Schrobenhausen tatsächlich vergewaltigt? Diese Frage wird das Landgericht heute Vormittag in einer ausführlichen Urteilsberatung klären. Danach könnte es zu einem Freispruch kommen.
Denn sogar Staatsanwältin Julika Stark hat Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers und plädierte deshalb gestern am Ende der Beweisaufnahme für einen Freispruch des 29 Jahre alten Angeklagten. Dem Mann war vorgeworfen worden, die Freundin aus einer Clique in jener Nacht nach einer Party an einem Weiher bei Karlshuld vergewaltigt zu haben. Die Frau hatte die Stunden zuvor nach eigenen Angaben mindestens eineinhalb Flaschen Wodka und etliche Bier getrunken. Dann fuhren sie und eine Freundin in den frühen Morgenstunden mit dem Angeklagten nach Schrobenhausen, wo bei einem anderen Freund weitergefeiert werden sollte. Auf dem Weg entschloss sich das Trio zu einem Zwischenstopp im Wald, wo weiter getrunken und Musik gehört wurde. Die ebenfalls stockbetrunkene Freundin schlief im Wagen ein. Als die 20-Jährige ihre Notdurft im Wald verrichten wollte, sei der Täter mit einem Messer über sie hergefallen, sagte sie.
Auffallend war damals schon, dass die junge Frau partout keine Anzeige erstatten wollte. Außerdem weigerte sich die Schrobenhausenerin, ihre Kleidung von der Tatnacht der Polizei zu übergeben und wollte sich auch nicht ärztlich untersuchen lassen. „Die Geschädigte hat alles gemacht, um objektive Beweismittel zu vernichten oder unmöglich zu machen“, betonte Rechtsanwalt Rainer Maria Rehm. Der brachte in seinem Plädoyer auch einige Widersprüche in den Aussagen der Frau zur Sprache.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen damals durch den Angeklagten selbst. Er war übers Internet von einem Bekannten aus der Clique auf den schlimmen Verdacht hingewiesen worden, der auf ihm laste. Daraufhin schrieb er der jungen Frau eine Mail und forderte sie auf, ihre Behauptungen zurückzunehmen. Als keine Reaktion kam, ging der Elektroinstallateur schließlich selbst zur Polizei und erstattete zwei Tage später Anzeige wegen Verleumdung gegen die Frau. Er habe der 20-Jährigen „absolut nix“ getan, sagt der Angeklagte, der inzwischen aus Schrobenhausen weggezogen ist. Man habe im Auto weitergefeiert und sei danach wie geplant weitergefahren. Es sei überhaupt nichts gewesen.
Mehrere Polizei- und Kriminalbeamte sagten im Zeugenstand, das Opfer sei bei den Vernehmungen „ziemlich komisch“ gewesen. Bereits damals ergaben sich offenbar Zweifel. Allerdings ist auch bei der Polizei Schrobenhausen „einiges unglücklich gelaufen“, so Verteidiger Rainer Maria Rehm. Das Gericht rügte bereits beim Prozessauftakt, dass die Beamten nicht am Tatort nach Spuren gesucht haben. Unter anderem nach dem Kondom, das der Angeklagte angeblich benutzt und nach der Tat achtlos zur Seite geworfen haben soll. „Man hätte am Tatort ermitteln müssen, aber das ist leider nicht passiert“, bedauert auch Nebenklägerin Gabriele Danner.
Für sie ist der Fall ein Musterbeispiel, weshalb Vergewaltigungsopfer oft keinen Strafantrag stellen, wenn sie keinen Zeugen haben. Ihre Mandantin habe die Tat inzwischen halbwegs verkraftet und sich vor Gericht nun wieder demütigenden Befragungen aussetzen müssen, obwohl sie alles am liebsten vergessen würde. Eine Frau, die so etwas erlebt habe, könne sich – zumal sie damals betrunken war – zwei Jahre später auch nicht mehr an alle Details erinnern, begründete die Anwältin Widersprüche in den Aussagen ihrer Mandantin.
Eine bedeutende Rolle in dem Fall könnte ein anderer junger Mann aus Schrobenhausen spielen, der Monate zuvor in einer festen Beziehung zum Opfer war. Beide hatte sich zwar getrennt, aber immer noch Sex miteinander. Auch dieser Mann war in der Tatnacht auf der Party. Er könnte die junge Frau aus Eifersucht massiv beeinflusst haben.
Falls das Gericht den Angeklagten schuldig spricht, droht ihm eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.