Bürgermeister Albin Kaufmann bezog sich bei der Ablehnung auf die Sonderfläche, die die Marktgemeinde bereits vor sechs Jahren auf der Basis des Windkraftkatasters des Landkreises ausgewiesen hatte. Der Gemeinderat habe seinerzeit mit einer Flächennutzungsplanänderung vorausschauend gehandelt und wollte vermeiden, dass an zahlreiche Stellen Windräder aus dem Boden schießen würden. "Wir wollten keinen Spargelwald", brachte es Geschäftsleiter Georg Neubauer auf den Punkt und konkretisierte die Änderungsplanung: "Damit besteht Ausschluss für alle anderen Flächen." Explizit seien damit Gebiete mit eingeschränkter Windeffizienz von der Windnutzung ausgenommen. Dies treffe auf den geplanten Standort in 450 m.ü.N.N. laut Windatlas zu.
Neun Hektar große Vorbehaltsfläche
Auf dem ausgewiesenen, neun Hektar großen Areal in der Gemarkung Wengen stehen bereits zwei Windräder, das dritte im Gemeindegebiet bei Dezenacker wurde vor 2004 errichtet. Die Anlagen in der Vorrangsfläche dürfen laut Definition eine Höhe von 100 Metern nicht überschreiten. Der Antragsteller behaupte, so Kaufmann, dass das Sondergebiet keine weiteren Anlagen mehr aufnehmen könne. "Das können wir so nicht bestätigen", entgegnete Neubauer. Die Gemeinde habe deshalb vom Bayerischen Gemeindetag eine Stellungnahme eingeholt, der ihre Argumentation stütze.
Im Plenum stieß die Einschätzung der Verwaltung auf breite Unterstützung. "Wir sollten uns an den Beschluss halten und Windräder auf einen Standort beschränken", meinte Johannes Hieber (SPD) und stieß bei Peter Specht (CSU/FW) auf Zustimmung. "Wir haben das damals lange genug ausgefochten und die windträchtigste Stelle ausgesucht. Und da gehören solche Anlagen auch hin." Einen weiteren Aspekt führte Stefan Brendle (FW/Bürgerblock) ins Feld. "Mich stören vor allem die 800 Meter Abstand nach Leidling. Das sind deutlich zu wenig. Es gibt Abstandempfehlungen, in denen von mindestens 1200 Metern die Rede ist."
In Anbetracht der eindeutigen Meinungslage fiel die Abstimmung auch einmütig aus.