Der legendäre Nachbarschaftsstreit am Maschendrahtzaun im sächsischen Auerbach war Ende der 90er Jahre Vorlage für Stefan Raabs Nummer-eins-Hit und schrieb Musikgeschichte. In einem innenstadtnahen Neuburger Wohngebiet ging es gestern beim Ortstermin zwar nicht um den sprichwörtlichen Knallerbsenstrauch, doch auch dieser Zivilprozess um zwei große Walnussbäume trägt leicht skurrile Züge.
Vor 28 Jahren, zur Geburt der Enkeltochter, pflanzte der Ehemann der Beklagten die beiden Bäume unweit der Grundstücksgrenze. In den drei Jahrzehnten wuchsen die Setzlinge zu stattlichen, 15 Meter hohen Bäumen heran. Seit 15 Jahren wohnen die Kläger in direkter Nachbarschaft und ärgern sich nicht nur über Laub- und Nussüberwurf im Herbst auf ihren akkurat gepflegten Rasen. Die beiden Bäume beschatten auch die Terrasse des Einfamilienhauses, wie die Klägerin gestern beim Ortstermin im Garten Amtsgerichtsdirektorin Dorothea Deneke-Stoll glaubhaft machte. 14 Meter weit, so ein Gutachten, reiche der Schattenwurf in den Garten und verleide ab der Mittagszeit den Bewohnern einen sonnigen Aufenthalt auf der Terrasse ihres Hauses.
Ansprüche auf Rückschnitt bei Überhang
Weil über einen Rückschnitt der Bäume über die Jahre kein nachbarschaftliches Einvernehmen zu erzielen war, beschritten die Betroffenen den Weg vors Zivilgericht. Einer bereits beauftragten Fachfirma hatte die Rentnerin den Rückschnitt untersagt. Ziel der Klage, so Rechtsanwalt Stefan Walther, sei die Beseitigung des Überhangs und ein Kronenrückschnitt, im Falle des näher am Grenzzaun stehenden Baumes auf fünf Meter. „Diese Höhenkürzung halte ich für unrealistisch“, beschied die Amtsgerichtsdirektorin gestern beim Augenschein. Eine derart drastische Pflegemaßnahme werde der Baum nicht überleben. Sie könne sich nur einen maßvollen Rückschnitt vorstellen. Allerdings, stellte Deneke-Stoll fest, seien die Ansprüche auf Rückschnitt bei Überhang über die Grundstücksgrenze nach drei Jahren, also bereits 2001, verjährt.
Wie verhärtet die Fronten im jahrelangen Nachbarschaftszwist um einen Platz an der Sonne sind, zeigte sich dann beim Ringen um einen Vergleich. Auf den Kompromissvorschlag der Kläger, die Kosten für einen maßvollen Rückschritt zu übernehmen, ging die Beklagte nicht ein und ereiferte sich nach dem Ende der Besichtigung: „Für mich sind die g’storbn.“ Ihr Rechtsanwalt Jürgen Asthausen erklärte, dass es für einen Vergleich schlicht zu spät sein. „Die Fronten sind einfach zu verhärtet.“
Ein Entgegenkommen sei damit erledigt, stellte die Vorsitzende noch im Garten der Kläger fest, und kündigte ein Urteil in mündlicher Verhandlung am 3. Juli im Amtsgericht an.