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04. Juni 2009 11:40 Uhr

Ermordeter Landwirt aus Neuburg

Rudolf Rupp wurde nicht vergiftet

Rudolf Rupp ist nicht vergiftet worden. Wie ein Gutachten ergab, wurden im Leichnam des 2001 ermordeten Landwirtes aus Heinrichsheim keine Spuren von Gift, Alkohol oder Tabletten gefunden. Von Barbara Feneberg

Von Barbara Feneberg

Neuburg/Landshut - Rudolf Rupp ist auch nicht vergiftet worden. Wie das chemisch-toxikologische Gutachten der Gerichtsmedizin München ergab, wurden im Leichnam des 2001 ermordeten Landwirtes aus Heinrichsheim keine Spuren von Gift, Alkohol oder Tabletten gefunden.

Knapp drei Monate nachdem die Leiche Rupps bei der Staustufe Bergheim aus der Donau gezogen wurde, gibt es nun den abschließenden Obduktionsbericht. Doch auch jetzt bleibt die Todesursache des Heinrichsheimer Landwirts ungewiss. Denn wie Rudolf Rupp tatsächlich gestorben ist, wird auf medizinischem Wege nicht mehr zu klären sein.

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Klar ist allerdings, dass Rudolf Rupp nicht - wie von seiner verurteilten Familie angegeben - mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen wurde. Der Freund der älteren Tochter hatte in der polizeilichen Vernehmung im Jahr 2004 angegeben, den damals 52-Jährigen Rupp zunächst mit Latten ins Genick und später mit einem Hammer auf den Hinterkopf geschlagen zu haben. Der Schädelknochen des Opfers ist jedoch unverletzt, so der Bericht.

Akte liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft in Landshut

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt sieht nach dem Ergebnis aus München weiterhin keinen Anlass, den Fall nochmals neu aufzurollen. "Das Gutachten beinhaltet nichts, was uns zum Handeln auffordert", sagte Oberstaatsanwalt Helmut Walter auf Nachfrage der NR.

Doch Walter wird diese Entscheidung nicht fällen. Die Akte liegt nicht mehr bei ihm auf dem Tisch. Der Fall wurde nach Landshut abgegeben. Staatsanwalt Karpf muss sich nun mit dem Verfahren befassen, die Akten sind bereits zu ihm unterwegs. Zunächst wird Karpf entscheiden, ob Hermine Rupps Anwalt, Klaus Wittmann, seine beantragte Prozesskostenhilfe zugewiesen bekommt. Ist das der Fall, muss wohl über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden werden - denn das ist, was der Ingolstädter Verteidiger anstrebt. Doch der Obduktionsbericht ist noch nicht in seiner Kanzlei angekommen. "Was in dem Gutachten steht, ist für uns sowieso nicht relevant."

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