Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten
Ingolstadt
Icon Pfeil nach unten

Justiz: Staatsanwaltschaft klagt Rechtsanwältin an

Justiz

Staatsanwaltschaft klagt Rechtsanwältin an

  • |
  • |
  • |
    Staatsanwaltschaft klagt Rechtsanwältin an
    Staatsanwaltschaft klagt Rechtsanwältin an

    Die Juristin hat eine Frau aus Schrobenhausen vertreten, die dort im Mai vergangenen Jahres in einem Baumarkt Waren in einem verhältnismäßig geringen Wert gestohlen hat. Für die Strafjustiz ist so etwas eigentlich ein Bagatellfall. Aber dieser nahm jetzt immer größere Ausmaße an, denn die Rechtsanwältin hatte sich über Monate geweigert, Ermittlungsakten zurückzugeben. Diese Akten hatte ihr die Staatsanwaltschaft Ingolstadt am 13. Juli vergangenen Jahres ausgehändigt. Und zwar die Originale.

    Das sei auch durchaus so üblich, damit sich die Verteidiger rasch und umfassend auf einen Fall vorbereiten und den Mandanten gut verteidigen können, begründete Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter gestern auf Rückfrage der Neuburger Rundschau das Vorgehen. Doch diese Kollegialität unter Juristen scheiterte an der beharrlichen Verweigerungshaltung der Anwältin.

    Hausdurchsuchung in der Anwaltskanzlei

    Als die Frau die Unterlagen nicht zum vereinbarten Termin zurückbrachte, wurde sie zunächst mehrmals schriftlich dazu aufgefordert. Dann griff der für diesen Fall zuständige Staatsanwalt Ingo Desing selbst zum Telefonhörer und forderte sie persönlich auf, doch endlich die Akten zu schicken – vergeblich. Weil all diese Bemühungen nichts halfen, erwirkte die Staatsanwaltschaft schließlich einen Durchsuchungsbefehl. Daraufhin rückte die Polizei im Oktober in den Kanzleiräumen an.

    Zunächst stand eine versuchte Strafvereitelung im Raum. Die ließ sich aber nicht schlüssig nachweisen. Eine Anklage war dennoch fällig. Sie lautete auf Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch. Zur Verhandlung kam es gestern am Amtsgericht aber trotzdem nicht. Einzelrichter Michael Fein brauchte den Fall gar nicht mehr aufzurufen, denn die Frau hat in letzter Minute 1200 Euro Geldauflage akzeptiert. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt – aber nur vorläufig. Rechtskraft tritt erst ein, wenn die Dame die 1200 Euro auch bezahlt hat. Man weiß ja schließlich nie . . .

    Nachzutragen bleibt, dass die Ladendiebin längst verurteilt ist und dabei günstiger wegkam als ihre Rechtsanwältin. Die Schrobenhausenerin musste lediglich 600 Euro Geldstrafe zahlen. (haju)

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden