Unglückliche Umstände brachten einen 55-jährigen Neuburger auf die Anklagebank des Amtsgerichts Neuburg. Der Mann hatte seine Arbeitskollegin mit dem Stapler angefahren und die Frau schwer verletzt. Gestern wurde das Verfahren gegen ihn jedoch eingestellt.
Der 55-jährige Angeklagte hatte als Staplerfahrer in einem Oberhausener Unternehmen Paletten aus einem Lastwagen entladen und diese in der Lagerhalle verteilt. Seine Arbeitskollegin, die eigentlich als Putzkraft bei dem Unternehmen angestellt war und nur gelegentlich im Lager mitgeholfen hatte, hatte die entladenen Paletten etikettiert und dann mit einem Hubwagen beiseitegestellt. Dabei war die Frau rückwärts zwischen zwei Palettenstapeln herausgetreten und in den Gabelstapler gelaufen, erzählte der Neuburger vor Gericht. Mit einem Reifen hatte der Mann die Kollegin erfasst und ihr schwerste Verletzungen am Fuß zugefügt. Acht Mal, so der Anwalt der Frau, sei seine Mandantin bereits operiert worden. Derzeit könne sie nur zehn Meter an Krücken zurücklegen und werde auf Dauer stark gehbehindert bleiben. Dennoch war auch Staatsanwalt Franz Burger von der Unschuld des 55-Jährigen überzeugt.
Amtsrichter Matthias Ernst regte eine Einstellung des Verfahrens an. "Man muss sich fragen, warum die Frau ohne Ausbildung und ohne Sicherheitskleidung dort gearbeitet hat. Da trifft sicherlich auch den Betrieb ein Mitverschulden". Ein Freispruch kam für den Richter allerdings nicht in Betracht, da nicht alle Fakten 100-prozentig aufgeklärt werden konnten. Die verletzte Frau kann sich nicht an den Unfall erinnern. So blieb Ernst letztendlich nur die Einstellung des Verfahrens.