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Amtsgericht: Wegen Geldwäsche angeklagt

Amtsgericht

Wegen Geldwäsche angeklagt

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    Wegen Geldwäsche angeklagt
    Wegen Geldwäsche angeklagt

    Ziemlich blauäugig glaubte eine 41-jährige Schrobenhausenerin an ihre Chance, bequem und einfach an ihr monatliches Auskommen zu gelangen. Aufgrund der Verlockung des Geldes verschloss die Frau wohl auch sämtliche Augen ob des offensichtlich ominösen Angebotes einer Internetfirma. Gestern musste sich die Schrobenhausenerin vor dem Amtsgericht Neuburg nun wegen Geldwäsche verantworten.

    Im Internet hatte sich die Frau auf verschiedenen Foren beworben. Eine Firma bot ihr Arbeit an und owohl sie nicht genau wusste, was sie zu tun hatte, unterschrieb sie einen Vertrag bei einer amerikanischen Firma. Ihre Aufgabe war es, Päckchen entgegenzunehmen, den Inhalt zu fotografieren und an Empfänger in Osteuropa weiterzuschicken. Die gefälschten Paketaufkleber einer Transportfirma hatte die 41-Jährige per E-Mail bekommen. Für ihre Dienste sollte sie 3000 Euro monatlich erhalten.

    Insgesamt zwölf Pakete hatte die Frau in Empfang genommen und elf davon schon weiterverschickt, als eines Tages die Kriminalpolizei vor der Tür stand. Die Beamten hatten einen Tipp von Berliner Kollegen bekommen. Denn die Hintermänner der angeblichen Firma hatten Kreditkartennummern ausgespäht und damit hochwertige Waren wie Elektrogeräte, Fotoapparate und Kameras im Namen der ahnungslosen Kartenbesitzer gekauft. Die Händler hatten die Waren zu der 41-Jährigen nach Schrobenhausen geschickt, die die Artikel wiederum nach Osteuropa weiterversenden sollte. „Die Waren waren bezahlt, also war das für mich in Ordnung“, sagte die gutgläubige Frau vor Gericht. Das versprochene Geld hatte die Angeklagte für ihre zweimonatige Tätigkeit nie erhalten.

    "Die Gedanken, die Sie sich machen hätten müssen, haben Sie sich nicht gemacht, sondern die Augen vor den Tatsachen verschlossen, weil sie Geld brauchten“, so Amtsrichter Matthias Ernst. Letztlich stellte der Richter das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro ein, da die 41-Jährige keinen Vorteil aus der Sache gezogen hatte.

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