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Landgericht: „Wegen einer Handvoll Kirschen“

Landgericht

„Wegen einer Handvoll Kirschen“

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    „Einen alten Mann so zuzurichten – das ist keine Bagatelle!“Richter Konrad Kliegl
    „Einen alten Mann so zuzurichten – das ist keine Bagatelle!“Richter Konrad Kliegl

    Ingolstadt Die Fotos aus der Notaufnahme des Klinikums zeigen einen gebrechlichen alten Mann, dessen Oberkörper übersät ist mit blauen Flecken. Die linke Schulter hängt tief herunter – gebrochen, zerschlagen. Von einem Obstbauern, der den 76-Jährigen im Juli vor zwei Jahren erwischte, als er eine Handvoll Kirschen klaute.

    Die brutale Tat des 53 Jahre alten Plantagenbesitzers aus Oberstimm beschäftigte im Sommer vergangenen Jahres bereits das Amtsgericht, das den Obstbauern zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilte. Daraufhin ging der Mann in Berufung. Gestern vor dem Landgericht erreichte er zwar ein milderes Urteil (ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung), musste aber weitere 2500 Euro Vorschuss auf die Schmerzensgeldforderungen des Opfers zusichern. 2000 Euro hat der Mann bereits vor einem Jahr an den heute 78-Jährigen überwiesen. Der wird den Rest seines Lebens an den Folgen leiden, denn die gebrochene Schulter führte zu einer dauerhaften Bewegungseinschränkung. Vermutlich ist eine weitere Operation notwendig. Nach der Tat lag der Mann eine Woche im Krankenhaus und musste drei weitere Wochen auf Reha.

    Staatsanwalt Ingo Desing sprach gestern von Selbstjustiz, die „barbarisch“ gewesen sei – „Wegen einer Handvoll Kirschen!“: Als der Bauer den Dieb nachts gegen 22 Uhr stellte, schlug er ohne Vorwarnung mit einem zweizölligen Schlauch, an dessen einem Ende sich eine Metallkupplung befand, auf den alten Mann ein. Minutenlang. Außerdem trat er den 76-Jährigen mit schweren Schuhen. Am Ende lag das Opfer weinend am Boden.

    Der Landwirt wollte seine Schuld auch gestern zunächst nicht einsehen und verwies – wie schon in erster Instanz – darauf, dass ihm jedes Jahr eine erhebliche Menge Kirschen aus der Plantage gestohlen wird. Der wirtschaftliche Schaden sei enorm. Richter Konrad Kliegl und die Kammer konnten dieser Argumentation nicht folgen und rieten gleich beim Prozessauftakt dazu, den Berufungsantrag zurückzuziehen. Nach langer Beratung mit seinem Anwalt Klaus Wittmann legte der 53-Jährige dann etwas überraschend doch ein umfassendes Geständnis ab und sicherte dem Opfer weiteres Schmerzensgeld zu. Nur unter dieser Voraussetzung konnte sich die Kammer daraufhin zu einer milderen Strafe durchringen. „Einen alten Mann so zuzurichten – das ist keine Bagatelle!“, rügte der Vorsitzende. Für den Obstbauern hat der Fall weitere massive finanzielle Folgen: Die Krankenkasse des Opfers möchte knapp 10000 Euro Behandlungskosten von ihm.

    Außerdem hat das Schicksal zurückgeschlagen: Wochen später wurde der 53-Jährige selbst Opfer von Kirschendieben, die ihn beinahe erschlagen hätten und deshalb auch schon verurteilt wurden. Der Haupttäter hatte ihm mit einer schweren Taschenlampe das Schädeldach eingeschlagen – wegen einer Handvoll Kirschen.

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