1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan "Biomasseanlage Munzingen Süd"
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat Wallerstein hat in seiner Sitzung am 07.09.2010 beschlossen, den seit 06.07.2007 rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Ausgleichsbebauungsplan für das Gebiet "Biomasseanlage Munzingen Süd" in der Marktgemeinde Wallerstein zu ändern und gleichzeitig den Umgriff zu erweitern. Die Änderung und Erweiterung erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Änderung/Erweiterung wird vorgenommen, da aus Gründen der Betriebssicherung eine Erhöhung der Leistung der Anlage auf 990 KW sowie die Errichtung eines weiteren Endlagerbehälters notwendig ist.
Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
• Im Norden:
Teilfläche von Fl.Nr. 125 (Flurweg) Gemarkung Munzingen
• Im Süden:
Teilfläche von Fl.Nr. 104 (Flurweg) Gemarkung Munzingen
• Im Osten:
Fl. Nr. 102 der Gemarkung Munzingen
• Im Westen:
Fl. Nr. 101 der Gemarkung Munzingen
Das Bebauungsplangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 101/1 der Gemarkung Munzingen.
Die den Eingriff kompensierenden Ausgleichsflächen werden innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgewiesen.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Biomasseanlage" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festzusetzen.
Mit der Ausarbeitung der Unterlagen zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan "Biomasseanlage Munzingen Süd" ist das Planungsbüro Moser & Ziegelbauer, Architektur und Städtebau GmbH, Mittlere Gerbergasse 2, 86720 Nördlingen sowie Frau Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin Margot Armbruster-Schieck, Johannes Müller Str. 34, 86720 Nördlingen beauftragt.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Ausgleichsflächen sowie Satzung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 07.09.2010 zuletzt geändert am 30.11.2010 wurde vom Marktgemeinderat Wallerstein in der Sitzung am 30.11.2010 gebilligt.
Der Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf des Ausgleichsbebauungsplanes sowie Satzung, Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 07.09.2010 zuletzt geändert am 30.11.2010 können in der Zeit vom 13.12.2010 bis einschließlich 14.01.2011 in der Ver-waltungsgemeinschaft Wallerstein, Weinstraße 19, Zimmer 2, 86757 Wallerstein zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Verwaltungsgemeinschaft
Wallerstein
für die Marktgemeinde
Wallerstein, 03.12.2010
gez. Ellinger
Verwaltungsoberamtsrat