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Amtsblatt Nr. 46 - 10. Dez. 2010

Nördlingen

Amtsblatt Nr. 46 - 10. Dez. 2010

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    Nr. 1 Kleinkunst, "Gogol & Mäx" - Ein Paukenschlag zum Jahresschluss

    Nr. 2 Jahresschlusskonzert der Knabenkapelle

    Nr. 3 Auf Wunsch des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, veröffentlichen wir folgende Information: Die Pflanzenbautage im Jahre 2011

    Nr. 4 Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 122 "B 466 / Langwiesen", 4. Änderung, der Stadt Nördlingen gem. § 10 Abs. 3 BauGB

    Nr. 5 Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 105 "Schwallmühlstraße", 3. Änderung, der Stadt Nördlingen gem. § 10 Abs. 3 BauGB

    Nr. 1 Kleinkunst, "Gogol & Mäx" - Ein Paukenschlag zum Jahresschluss

    Sie gehören seit Jahrzehnten zu den besten Music-Clowns der Welt und haben vor zwei Jahren im Stadtsaal restlos begeistert.

    Nun sind Gogol & Mäx am Sonntag, 12. Dezember 2010 um 19.00 Uhr mit ihrem neuen Programm "Humor in Concert - Keine Harmonie in der Philharmonie" wieder zu Gast in Nördlingen.

    Ob Barcelona, St.-Moritz, Bangkok oder Madrid. Gogol & Mäx sind mit ihrem Programm weltweit auf Festivals und TV-Shows oder bei Gala-Veranstaltungen präsent.

    In einem virtuosen und mitreißenden Klangfeuerwerk voller Humor zeigen die beiden außergewöhnlichen Künstler, was sich mit klassischen Instrumentarien von der Posaune bis zur Tuba, von Klavier bis zur Flöte alles machen lässt.

    In dem clownesk-musikalischen Wettstreit zwischen Klassik, Pop, Jazz, Klezmer und Flamenco mischen sich auch Fantasieinstrumente, wie Trompeten, Geige, Schüssel-Xylophon, Weinglas-Harfe oder Glas-Xylophon.

    Ein musikalisches Riesenvergnügen gepaart mit Zwerchfell erschütternder Komik und einzigartiger Artistik wartet auf seine Gäste.

    Dass Gogol & Mäx zum zweiten Mal nach Nördlingen kommen, liegt an guten, freundschaftlichen Verbindungen ebenso, wie am sehr guten Ruf, den zwischenzeitlich die Kleinkunstveranstaltungen in Nördlingen auch bei überregional bedeutsamen Künstlern haben. Wer sie 2008 im Stadtsaal erlebt hat kommt wieder und alle anderen können sich jetzt erstmals auf einen Kleinkunstabend der Extraklasse freuen. "Gogol und Mäx" beschließen das Jahr 2010 mit einem Kleinkunst-Höhepunkt. Ein Programm und Angebot nicht nur für die Freunde der Kleinkunst, sondern vielmehr für die ganze Familie.

    Restkarten für die Vorstellung sind noch an der Abendkasse ab 18:00 Uhr erhältlich.

    Nr. 2 Jahresschlusskonzert der Knabenkapelle

    Die Knabenkapelle Nördlingen lädt am Samstag, 18. Dezember 2010, um 19:30 Uhr, zu ihrem traditionellen Jahresschlusskonzert in die Hermann-Keßler-Halle ein. Die Buben unter Leitung von Stadtkapellmeister Georg Winkler bieten wieder einen bunten Ausschnitt ihres musikalischen Könnens.

    Karten sind bei der Tourist-Information der Stadt Nördlingen, Telefon (09081) 84-116, oder an der Abendkasse erhältlich.

    Nr. 3 Auf Wunsch des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, veröffentlichen wir folgende Information: Die Pflanzenbautage im Jahre 2011

    Die Pflanzenbautage im Jahre 2011 finden unter anderem

    • am Mittwoch, 12. Januar 2011 in Reimlingen und

    • am Mittwoch, 19. Januar 2011 in Löpsingen

    statt. Beginn ist jeweils 8:30 Uhr - Ende gegen 13:00 Uhr.

    Unter anderem sind auf der Tagesordnung Themen wie "Aktuelles vom Amt für Ernährungen, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen" veränderte Unkrautgesellschaften im Ackerbau, Lösungsansätze für eine erfolgreiche Bekämpfung in der Fruchtfolge oder Aspekte zur Fruchtfolgegestaltung vorgesehen.

    Die Pflanzenbautage in Reimlingen finden im Gasthaus Braun, in Löpsingen im Gasthaus "Schwarzer Adler" statt.

    Nr. 4 Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 122 "B 466 / Langwiesen", 4. Änderung, der Stadt Nördlingen gem. § 10 Abs. 3 BauGB

    Der Bau-, Verwaltungs- und Umweltausschuss der Stadt Nördlingen hat in seiner Sitzung am 12.10.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 "B 466 / Langwiesen", 4. Änderung, beschlossen. Das Verfahren wurde nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

    In seiner Sitzung am 07.12.2010 hat der Ausschuss den Bebauungsplan, bestehend aus einer Bebauungsplanzeichnung vom 07.12.2010 mit Textteil und einer Begründung gleichen Datums als Satzung beschlossen.

    Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Textteil und Begründung im Bauamt der Stadt Nördlingen, Marktplatz 15, 2. OG während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

    Unbeachtlich werden demnach

    1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

    2. Mängel der Abwägung,

    wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

    Außerdem werden auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

    Nördlingen, den 08.12.2010

    Stadt Nördlingen

    Faul

    Oberbürgermeister

    Nr. 5 Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 105 "Schwallmühlstraße", 3. Änderung, der Stadt Nördlingen gem. § 10 Abs. 3 BauGB

    Der Bau-, Verwaltungs- und Umweltausschuss der Stadt Nördlingen hat in seiner Sitzung am 21.10.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 105 "Schwallmühlstraße", 3. Änderung, beschlossen. Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

    In seiner Sitzung am 07.12.2010 hat der Ausschuss den Bebauungsplan, bestehend aus einer Bebauungsplanzeichnung vom 07.12.2010 mit Textteil und einer Begründung gleichen Datums als Satzung beschlossen.

    Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Textteil und Begründung im Bauamt der Stadt Nördlingen, Marktplatz 15, 2. OG während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

    Unbeachtlich werden demnach

    1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

    2. Mängel der Abwägung,

    wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

    Außerdem werden auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

    Nördlingen, den 08.12.2010

    Stadt Nördlingen

    Faul

    Oberbürgermeister

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