Was letztendlich los war, in jener Nacht im August vergangenen Jahres, kann nur vermutet werden. Fest steht, dass in einer Riesgemeinde ein 46-jähriger Mann mit 1,7 Promille Alkohol im Blut mit seiner 24-jährigen Frau in Streit geriet und handgreiflich wurde. Fest steht auch, dass sein fünf Monate alter Sohn aus diesem Streit einen Bluterguss am Kopf davontrug.
Darüber, wie es dazu kam, gibt es verschiedene Versionen: Die Mutter, die aus dem Ausland stammt und kaum deutsch spricht und mit Nachbarn und Polizisten nur in einer Mischung aus Englisch, Deutsch und Gesten mit Händen und Füßen kommunizieren kann, gibt einerseits zum Verstehen, dass ihr Mann das Kind mit beiden Händen genommen und gegen die Terrassenwand geschmettert hat, dann heißt es, sie sei mit dem Baby zusammen die Treppe hinunter gefallen und schließlich, das Kind sei beim Streit aus der Bauchtragetasche gefallen.
Schließlich sagt die Frau, die mit Dolmetscherin vor dem Nördlinger Amtsgericht erscheint, gar nichts mehr und verweigert die Aussage. Strafverteidiger Bernd Scharinger pocht darauf, das Verweigerungsrecht konsequent umzusetzen und verwahrt sich bei jeder Zeugenaussage dagegen, dass die Zeugen Äußerungen der Mutter wiedergeben beziehungsweise dass diese dann gerichtlich verwertet werden.
Die Vorsitzende Richterin Andrea Eisenbarth bezieht sich auf die Kopfverletzung des Babys und schließt aus ihren Erfahrungen sowie dem Arztbericht, dass der blaue Fleck am wahrscheinlichsten vom Herunterfallen herrührt, nicht von einem gewaltvollen Stoß gegen die Wand.
Als ihm Letzteres vom Staatsanwalt in der Anklageschrift vorgeworfen wird, rastet der Angeklagte aus und schreit ihn an: „Das ist eine Lüge!“ Er wird zurechtgewiesen, brüllt aber auch wieder eine Polizistin an, die als Zeugin wiedergibt, wie ihr die Mutter den Stoß gegen die Wand in einer Geste vorgemacht hat. Richterin Eisenbarth verhängt daraufhin gegen den Angeklagten eine Ordnungsstrafe über 500 Euro.
Die Schwester des Angeklagten zeichnet ein negatives Bild von ihm und entlastet ihn gleichzeitig: Sie sei nie mit ihm ausgekommen, und er habe lebenslanges Hausverbot bei ihr; dennoch traue sie ihm nicht zu, ein Kind zu misshandeln und schon gar nicht das eigene.
Das Ordnungsgeld soll die einzige Strafe bleiben, denn da der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung aufgrund der verweigerten Aussage der Mutter als einzig anwesender Zeugin sowie des Verletzungsbildes nicht zu beweisen ist, muss Richterin Eisenbarth den Angeklagten frei sprechen. „Wer mich kennt, weiß, wie schwer mir dieses Urteil fällt“, sagt sie und fügt hinzu: „Ich weiß definitiv, dass dem Kind in diesem Streit etwas angetan wurde; das Hämatom fiel nicht vom Himmel.“ Doch rein juristisch sind ihr die Hände gebunden.