Beschwerde der „Zwölf Stämme“
Sektenmitglieder aus Wörnitz gehen ans Oberlandesgericht
Nördlingen/Nürnberg Wie berichtet, wurden bei einem Großeinsatz von Jugendamt und Polizei am 5. September 39 Kinder der „Zwölf Stämme“ aus Klosterzimmern und aus Wörnitz aufgrund von einstweiligen Anordnungen der zuständigen Amtsgerichte in Nördlingen und Ansbach der Obhut der jeweiligen Jugendämter unterstellt. Ein Kind aus Wörnitz, das auf der Liste des Jugendamtes stand, befindet sich in Frankreich. 38 der Kinder sind noch bei Pflegefamilien und in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht, ein dreijähriges Kind wurde seinen Eltern wieder zurückgegeben, weil diese nur zu Besuch aus Südamerika in Wörnitz waren. Das Amtsgericht Ansbach hob in diesem einen Fall die einstweilige Anordnung auf.
Durchaus üblicher Verfahrensweg
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