Der Gestank ist ebenso unausstehlich wie undefinierbar. Eine süßlich-faulige Mischung, irgendetwas zwischen Zoogehege und Mülltonne. Werner Roth* ist sich sicher, den Hauptbestandteil heraus zu riechen. „Hundeurin“, sagt er, während er die Nase verzieht. „Das erschreckende ist: Ich lüfte hier bereits seit einem Monat durch.“
Erschreckend ist so einiges, was der 51-Jährige in den vergangenen gut 16 Monaten erlebt hat. Seine Geschichte startet dort, wo er heute mit angewidertem Gesicht steht: in seiner Wohnung. Roth ist der Besitzer und vermietet sie. „Nicht, um nebenher etwas Taschengeld zu verdienen“, macht er deutlich. „Es geht nur ums finanzielle Überleben.“ Die Mieteinnahmen decken nur die Hälfte der Kreditschulden ab, die er monatlich der Bank zahlen muss.
Die Mieter behaupteten, Angst um ihre Kinder zu haben
Ende 2014 ist der Hubschraubertechniker auf der Suche nach einem neuen Mieter. Die Wohnung in einer Gemeinde im Südries ist attraktiv, gerade für Familien. Sechs Zimmer, 166 Quadratmeter, Garten mit Sandgrube und Grillplatz. Warmmiete: rund 1000 Euro. Nach kurzer Zeit melden sich mehrere Interessenten. Unter ihnen eine Familie mit drei jugendlichen Kindern. Der erste Eindruck bei Roth: „Normale, seriöse Menschen.“ Die Eltern erzählen eine dramatische Geschichte. In der Region, wo sie bislang gewohnt hatten, seien Drogen im Umlauf. Sie hätten Angst um ihre Kinder. „Ich wollte ihnen helfen“, sagt Roth. Er vergibt die Wohnung an die scheinbar Hilfesuchenden. Dass er sich mit dieser Entscheidung fast selbst ruinieren sollte, ahnt er nicht. „Mir ging es nur um die Kinder“, sagt Roth. Bei diesem Satz fängt er an zu Weinen.
Aus Mitleid lässt er die neuen Mieter sogar noch zwei Wochen vor der vereinbarten Übergabe in die Wohnung. Die erste Überraschung: Die Familie kommt mit drei Hunden. „Davon war nie die Rede“, sagt Roth, der sich um seine zum Großteil frisch renovierten Holzböden sorgt. Er schaut darüber hinweg. Auch über die Tatsache, dass er zum Einzug weder Gehaltsnachweis noch Schufa-Auskunft bekommt. Einzig eine Mieterselbstauskunft liegt ihm vor. Diese bescheinigt dem Vater ein Beschäftigungsverhältnis. Wie sich herausstellen sollte, ist das gelogen. Roth ist gutgläubig. Er hilft sogar noch beim Umzug und stellt der Familie ein zusätzliches Bett zur Verfügung.
Als im Januar 2015 die erste Monatsmiete fällig ist, bekommt er kein Geld. Roth wird mit einem „finanziellen Engpass“ vertröstet. Das Geld erhält er erst, nachdem er es mehrfach einfordert – bar und in Raten. Unter Druck gesteht der Mieter, dass er keine oder nur sporadische Arbeit hat. Roth wird skeptisch. Er ruft in der Gemeinde an, wo die Familie zuvor in einer Unterkunft gewohnt hat. Er erfährt, dass sie auch dort Mietrückstände haben und die Räumlichkeiten in chaotischem Zustand hinterlassen haben. Die zuständige Verwaltung bestätigt dies gegenüber unserer Zeitung.
Für Roth ein entscheidender Einschnitt in der Geschichte – zumindest aus heutiger Sicht. „Ich hätte zu diesem Zeitpunkt sofort kündigen müssen“, ärgert er sich. Stattdessen lässt er die Familie weiter wohnen. „Ich dachte mir: Das sind arme Leute mit drei Kindern. Die haben noch eine Chance verdient.“ Wieder kommen ihm die Tränen.
Vermieter hilft dem Vater sogar bei der Jobsuche
Er hilft dem Vater bei der Jobsuche, durchforstet Zeitungen und befragt den Bekanntenkreis. Zwei DIN A4-Seiten voller Angebote legt er seinem Mieter vor. Der findet immer neue Ausreden, warum die Stellen nicht geeignet wären. Roth glaubt sie. „Ich habe ihm immer noch vertraut“, sagt er. Doch nicht mehr lange. Im Februar und März bekommt er wieder keine Miete. Roth schaltet einen Anwalt ein. Erst durch ihn bekommt er das Geld – wenn auch Monate später. Es sollte die letzte Miete sein, die er erhält. Der Hohn für ihn: Die Mieter teilen ihm zu diesem Zeitpunkt mit, dass sie für zwei Wochen in den Urlaub nach Portugal fliegen.
Im April verschickt er die fristlose Kündigung. Die Familie weigert sich aber zu gehen. Roth hat keine legale Möglichkeit, sie sofort zum Ausziehen zu zwingen, erklärt Rechtsanwältin Bianca Becker, bei der Nördlinger Kanzlei Wörlen, Ziegelmeir & Dr. Theurer zuständig für Mietrecht: „Das Gesetz schreibt dem Mieter eigentümerähnliche Verhältnisse zu. Deshalb ist es schwierig, ihn einfach vor die Türe zu setzen.“
Bis zur Räumung vergehen viele Monate - auch wegen der Bürokratie
Es kommt zur juristischen Auseinandersetzung. Und die dauert. Verwaltung, Fristen, Gerichtstermine – die Angelegenheit zieht sich über Monate hin. „Das ist normal“, weiß Becker. „Mietstreitigkeiten sind meistens aufwendige juristische Schritte.“ Im September kommt das erste Urteil. Die Familie hat die Wohnung zu räumen und schuldet Roth die Miete. Doch die eingeschaltete Gerichtsvollzieherin erkennt einen Formfehler. Roth hat nur gegen den Vater prozessiert. „Der Vermieter muss aber alle Schuldner verklagen“, erklärt Monika Schmid-Balzert, Landesgeschäftsführerin des Bayerischen Mieterschutzbundes. Roth schimpft: „Diese Bürokratie ist pervers, vor allem in einem so klaren Fall.“ Bis zur Räumung vergehen weitere Monate. Mehrfach ist die Gerichtsvollzieherin vor Ort, wird aber nicht in die Wohnung gelassen.
Roth steht mittlerweile mit dem Rücken zur Wand – psychisch wie finanziell. „Ich war nervlich am Ende“, schildert er. Um überhaupt über die Runden zu kommen, muss er sich Geld leihen. Mehrfach ist er kurz vor dem Ruin. Duschen kann er selbst im Winter nur noch kalt. Dazu kommt: Die Mieter bereiten Roth mittlerweile auch anderweitig Probleme. Aus seiner Garage und seinem Dachboden verschwinden Heizmaterial und ein Computer. „Das können nur die gewesen sein“, sagt er. Auf Nachfrage bedroht ihn die Familie mehrfach verbal. Weil ihr der Strom abgestellt wurde, betreibt sie auf dem Balkon einen Stromgenerator – teilweise die ganze Nacht. Bis zum Frühjahr gehen bei der Polizei drei Anzeigen von Anwohnern wegen Lärmbelästigung ein. Gegenüber unserer Zeitung schildern Nachbarn Fälle von Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung und Körperverletzung. „Es ist das Schlimmste, was dem Dorf passieren kann“, äußert sich ein Anwohner, als die betreffenden Nachbarn noch in der Wohnung leben.
Den Gesamtschaden schätzt der Vermieter auf 25.000 Euro
Das ist bis zum 1. März der Fall. Dann steht die Zwangsräumung an. Gerichtsvollzieherin, Schlosser und Polizei sind vor Ort. „Geht mit Gott, aber bitte geht“, ist der letzte Satz, den Roth den Herausgeworfenen auf den Weg gibt. Das eine Problem ist gelöst, dafür tut sich ein anderes auf: Der erste Eindruck der Wohnung ist „desolat“, heißt es von der Polizei, die dem Jugendamt Bericht erstattet und die Hunde ins Tierheim bringen lässt. Die Mietnomaden haben die Wohnung, die laut Roth davor Neuzustand hatte, katastrophal hinterlassen. Armaturen und Türklinken wurden herausgerissen, Holz- und Glastüren sind zersprungen, tiefe Kratzer durchziehen die Böden. Dazu Schimmel, Müll, Dreck und Gestank überall. Seitdem die Wohnung verlassen ist, war Roth erst drei Mal darin. „Als ich sie das erste Mal so gesehen habe, bin ich in ein tiefes Loch gefallen“, sagt er. „Ich habe hier so viel Arbeit reingesteckt.“ Immer noch ist der momentane Anblick seiner Immobilie eine Belastung. Beim Durchgehen schreit und schimpft er immer wieder, schüttelt mit dem Kopf und schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Als er durch alle Räume durch ist, muss er die Wohnung schluchzend verlassen.
Sie wieder vermietbar zu machen, wird wohl Monate dauern. Roth muss sich selbst darum kümmern. „Einen Handwerker kann ich mir nicht leisten“, sagt er. Denn: Auf allen Kosten wird er wahrscheinlich sitzen bleiben. Sanierung, Mietrückstände sowie Gerichts- und Anwaltskosten schätzt er auf rund 25.000 Euro. Theoretisch müssten die Mieter für den Schaden aufkommen – wenn sie könnten. „Hat der Mieter keinen Lohn oder Vermögensgegenstände, ist es schwierig, das Geld zurückzubekommen“, sagt Rechtsanwältin Becker. „Dann muss der Vermieter froh sein, wenn er einen Teil wieder bekommt.“ Von den Hinterlassenschaften kann Roth wohl einzig vier Kinderwagen und ein Schweißgerät zu Geld machen. „Höchstens 500 Euro“, schätzt er. Ein Hoffnungsschimmer: Das Gerichtsurteil ist 30 Jahre lang vollstreckbar. „So lange besteht die Möglichkeit, von den Mietern Geld zu bekommen, sofern sie zu welchem kommen“, erklärt Schmid-Balzert vom Mieterschutzbund.
Mietnomaden sind weiterhin im Ort untergebracht
Roth macht sich wenig Hoffnung. Er will neu anfangen. Jetzt kann er es. Die betreffende Familie ist nicht mehr da. Nach der Räumung waren sie in einer Notunterkunft im gleichen Ort untergebracht, gleich um die Ecke von Roth. Aus der ist sie vor über zwei Wochen spurlos verschwunden, berichtet der örtliche Bürgermeister. Erreichbar ist sie nicht mehr. Eine Erleichterung für Roth. „Solange diese Leute in meiner Nähe waren, hatte ich immer ein ungutes Gefühl“, sagt er.
In einigen Monaten will er die Wohnung wieder vermieten, „an jemanden, der sie zu schätzen weiß“, sagt er mit zittriger Stimme. In zwei Jahren will er sie verkaufen, „den Ballast los werden“. Ein ganz normales Leben möchte er wieder führen, vielleicht mal in den Urlaub fahren. „Ich werde weiter kämpfen.“ Er klingt entschlossen.
*Name von der Redaktion geändert