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Der zweite Zaun steht unter Strom

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Der zweite Zaun steht unter Strom

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    Schilder warnen die Menschen am nördlichen Rand des Oettinger Forstes, denn der dortige Wildschutzzaun versetzt bei Berührung einen Stromschlag. Naturschützer protestieren. Das zuständige Landratsamt Ansbach, das über die Errichtung des Zauns zuvor nicht informiert war, prüft jetzt die Rechtmäßigkeit. Foto: BN
    Schilder warnen die Menschen am nördlichen Rand des Oettinger Forstes, denn der dortige Wildschutzzaun versetzt bei Berührung einen Stromschlag. Naturschützer protestieren. Das zuständige Landratsamt Ansbach, das über die Errichtung des Zauns zuvor nicht informiert war, prüft jetzt die Rechtmäßigkeit. Foto: BN Foto: BN

    Der neue Zaun sei deshalb elektrisch, weil er nicht so engmaschig gebaut sei, wie der Zaun auf Rieser Gebiet. Ohne Strom könnten die Sauen deshalb durch die Drähte gelangen. So aber wüssten sie: "Bis hierher und nicht weiter."

    Streit um Genehmigung

    Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz (BN) in Ansbach bestreitet die Auffassung des Fürstenhauses. Nach Ansicht der Naturschützer hätte sehr wohl ein entsprechender Antrag gestellt werden müssen. Geschäftsführer Helmut Altreuther sagte gegenüber unserer Zeitung, der BN gehe davon aus, dass für Zäune im Außenbereich grundsätzlich eine baurechtliche Genehmigung nach Artikel 63 der Bayerischen Bauordnung erforderlich wäre. Er beruft sich auf die Untere Jagdbehörde im Ansbacher Landratsamt, die in einem ähnlichen Fall diese Auffassung vertreten habe. "Warum soll dies für den Fall Oettingen nicht gelten?"

    Weiter betonte Altreuther, er habe durchaus Verständnis für die Landwirte, wenn sie sich darüber beklagten, dass Wildschweine aus dem Wald herauskämen und teilweise massive Schäden auf ihren Flächen verursachten und eine Lösung des Problems einforderten. Allerdings könne man dem nicht durch eine großflächige Einzäunung beikommen; die Lösung können nur in einer effektiveren Bejagung liegen.

    Auf Gefahren hingewiesen

    Nach Auffassung der Naturschützer verstoße der Zaun zudem gegen das in der Bayerischen Verfassung garantierte freie Betretungsrecht der Natur für alle Bürger, was durch einen Zaun eingeschränkt werde. Außerdem stelle ein Elektrozaun ein Gefahrenpotenzial für Mensch (Wanderer, Pilzsucher) und Tier (beispielsweise Hunde) dar. Zudem verhindere er das "Einwechseln" von zuwanderndem Schwarzwild in den Wald.

    Noch ein Aspekt, der gegen eine Einzäunung spreche, sei die erhebliche "Durchschneidungswirkung". Soll heißen: Wanderbewegungen von Tieren würden eingeengt und somit ihr natürlicher Lebensrhythmus gestört.

    Rechtmäßigkeit wird geprüft

    Im zuständigen Landratsamt in Ansbach, das im Juli vom Bund Naturschutz auf den Elektrozaun hingewiesen wurde, zeigt man sich zurückhaltend. Gegenüber den Rieser Nachrichten sagte Pressesprecherin Carolin Emmert, momentan werde die Rechtmäßigkeit des Zaunbaues geprüft. Dazu laufe ein Anhörungsverfahren mit den betroffenen Stellen (Landwirtschaft, Jagd, Naturschutz usw.). Man warte noch auf den Rücklauf der einzelnen Stellungnahmen.

    Erst danach werde entschieden. Emmert bestätigte, dass die Kreisbehörde von den Naturschützern auf den Elektrozaun hingewiesen worden sei. "Vom Fürstlichen Haus ist keine Baugenehmigung beantragt worden."

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