Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten
Wallerstein
Icon Pfeil nach unten

Neujahrsempfang II: Die Gebietsreform schlug enorme politische Wellen

Neujahrsempfang II

Die Gebietsreform schlug enorme politische Wellen

  • |
  • |
  • |
    Mit 39:22 Stimmen sprach sich der Kreistag am 25. September 1972 im Donauwörther Landratsamt für Donauwörth als Kreissitz aus. Einen entsprechenden Antrag hatte CSU-Fraktionschef Dr. Alfred Böswald in seiner Eigenschaft als Bürgermeister von Donauwörth eingebracht. Die 22 Rieser Kreisräte konnten sich nicht durchsetzen. Die Staatsregierung sollte fünf Monate später die endgültige Entscheidung pro Donauwörth fällen.
    Mit 39:22 Stimmen sprach sich der Kreistag am 25. September 1972 im Donauwörther Landratsamt für Donauwörth als Kreissitz aus. Einen entsprechenden Antrag hatte CSU-Fraktionschef Dr. Alfred Böswald in seiner Eigenschaft als Bürgermeister von Donauwörth eingebracht. Die 22 Rieser Kreisräte konnten sich nicht durchsetzen. Die Staatsregierung sollte fünf Monate später die endgültige Entscheidung pro Donauwörth fällen. Foto: Foto: Archiv

    Wallerstein Nördlingens Altoberbürgermeister Paul Kling hat gestern beim Neujahrsempfang in Wallerstein den Festvortrag gehalten. Er sprach über die Gebietsreform, denn die hat vor 40 Jahren enorme Wellen geschlagen. Auszüge aus dem Vortrag:

    Mit der Gebietsreform vor 40 Jahren hat die Bayerische Staatsregierung die vorhandene, kleinräumige kommunale Struktur in den Landkreisen und Gemeinden größer und damit leistungsfähiger gestaltet, damit sie den stetig wachsenden Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung besser gewachsen sei.

    Die Gebietsreform gliederte sich zeitlich in zwei Abschnitte: Die Gebietsreform zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte 1972 und die Gemeindereform, die ab 1972 zuerst auf freiwilliger Basis durchgeführt und im Jahre 1978 mit Zwangseingemeindungen abgeschlossen wurde. Bayernweit halbierte sich die Zahl der Landkreise von 143 auf 71. 23 von ehemals 48 kreisfreien Städten verloren ihre Kreisfreiheit, darunter auch Nördlingen. Die Zahl der Bayerischen Gemeinden verringerte sich von 6962 im Jahr 1970 um über zwei Drittel auf etwas mehr als 2000 kreisangehörige Gemeinden.

    Auseinandersetzungen waren vorprogrammiert

    Die bisherige Grundstruktur Bezirk – Landkreis – Gemeinden wurde beibehalten. Als Richtwert für die Größe der neu zu bildenden Landkreise galt die Mindestzahl von 80000 Einwohnern. Damit war klar, dass ein Großteil der Bayerischen Landkreise ihre Selbstständigkeit verlieren würde. Heftige politische Auseinandersetzungen vor Ort waren vorprogrammiert.

    Zunächst versuchte der Landkreis Nördlingen, der seit 1862 bestand, mit dem benachbarten Dinkelsbühl einen Großkreis Nördlingen/Dinkelsbühl zustande zu bringen. Doch die Bevölkerung des Hesselberggebiets stimmte mit großer Mehrheit dagegen. Auch Anton Jaumann, damals bereits bayerischer Wirtschaftsminister und Bezirksvorsitzender der schwäbischen CSU, dessen Wahlkreis die Altlandkreise Nördlingen und Donauwörth umfasste, sprach sich für den wirtschaftlich stärkeren Landkreis Nördlingen-Donauwörth aus, dem er deshalb bessere Zukunftschancen gab.

    Zum 1. Februar 1972 trat das Gesetz zur Neuordnung in Kraft und – entgegen der Beschlüsse der örtlichen Gremien in Nördlingen, Dinkelsbühl und Donauwörth, wurde der ungeliebte Zusammenschluss zwischen Donauwörth und Nördlingen zementiert. Der neue Großkreis hatte 115000 Einwohner.

    Der Landrat wird neu gewählt

    Für das Amt des neuen Landrats bewarben sich die beiden amtierenden Landräte Dr. Eberhardt Schmidt (Altlandkreis Nördlingen) und Dr. Andreas Popp (Altlandkreis Donauwörth), beide CSU. Die CSU nominierte Schmidt. Popp gab sein Parteibuch zurück, kandidierte für die „Vereinigte Wählergemeinschaft“ und gewann mit 53,3 Prozent.

    Am 1. Juli 1972 wurde der neue Landkreis Wirklichkeit. Am 20. Juli 1972 fand die konstituierende Sitzung des neuen Kreistages statt. Nach einem eindringlichen Appell von Landrat Dr. Popp zur Gemeinsamkeit und zu sachbezogener Arbeit zum Wohle des gesamten Kreises wurden als seine Stellvertreter Hans Schneider aus Baldingen und Richard Sigel aus Bäumenheim gewählt. Zwei Schlüsselstellen in der Verwaltung wurden mit bewährten Beamten aus Nördlingen besetzt: Max Herzog als Kreiskämmerer und Helmut Resch als Chef des Haupt- und Personalamtes.

    Ämterausgleich

    In der Kreistagssitzung vom 25. September 1972 sprach sich der Kreistag bei einer Stimmenthaltung mit 38 zu 22 Stimmen für Donauwörth als Kreissitz aus. Dieses Votum löste in Nördlingen heftige Proteste aus. Die Stimmung zwischen beiden Städten sank auf einen Tiefpunkt. Um die Wogen zu glätten, wurde im Februar 1973 im Gespräch mit Ministerpräsident Alfons Goppel ein Ämterausgleich vereinbart. Donauwörth wurde Kreissitz, Nördlingen Hauptsitz des Finanzamtes und des Amtsgerichts, das Landwirtschaftsamt verblieb in Nördlingen.

    Bei der Gemeindereform konnten die Gemeinden zwischen zwei Organisationsformen wählen: Einheits- oder Großgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. 5000 Einwohner war die Richtzahl für die Größe. Bei Unterschreitungen verfuhr die Regierung großzügig. Eine schnelle Umsetzung belohnte sie mit höheren Schlüsselzuweisungen.

    Die Einheits- oder Großgemeinde ist ein Zusammenschluss von Gemeinden zu einer einzigen Gemeinde oder die Eingliederung einer kleineren Gemeinde in eine größere. Es entsteht eine einheitliche Gemeinde, die ihre eigene Verwaltung in vollem Umfang aufrecht erhält. (Beispiele: Fremdingen, Möttingen)

    Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) ist der Zusammenschluss benachbarter selbstständiger Gemeinden, die nach den Richtlinien eine Mindestzahl von 1000 Einwohnern haben sollen. Sie dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft der Mitglieder und erledigt den übertragenen Wirkungskreis (staatliche Aufgaben: Standesamt, Meldebehörde, Sozialversicherung, Lohnsteuer, Erlass von Verordnungen), während die Gemeinden weiterhin ihren eigenen Wirkungskreis wahrnehmen (Bauleitplanung, Straßenbau, Kläranlage, Kanalisation; Schule, Kindergarten). Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden geleitet. An der Spitze steht einer der 1. Bürgermeister als Gemeinschaftsvorsitzender. Die Geschäftsstelle erledigt die laufenden Verwaltungsaufgaben.

    Ehringen, Munzingen und Birkhausen eingegliedert

    In Wallerstein wurden schon zum 1. Januar 1972 die Gemeinden Ehringen und Munzingen, und zum 1. Juli 1972 die Gemeinde Birkhausen auf freiwilliger Basis in den Markt Wallerstein eingegliedert. Damit war der Markt Wallerstein eine Einheitsgemeinde mit 2955 Einwohnern. Wallerstein hätte mit seiner Einwohnerzahl selbstständig bleiben können, ging aber dennoch mit den Nachbargemeinden Marktoffingen und Maihingen eine Verwaltungsgemeinschaft ein. Zum 1. Mai 1978 nahm die VG mit Sitz in Wallerstein ihre Arbeit auf.

    Die VG Wallerstein hatte am 30. Juni 1978 immerhin 5162 Einwohner, die sich folgendermaßen aufgliederten: Wallerstein (Birkhausen, Ehringen, Munzingen) 3015, Marktoffingen (Minderoffingen) 1128 und Maihingen (Utzwingen) 1019. Zum Vergleich die Einwohnerzahlen mit Stand 11. Dezember 2010: Wallerstein 3396, Marktoffingen 1310, Maihingen 1229. Gesamt: 5935.

    Abgeschlossen wurde die Reform durch das „Gesetz zum Abschluss der kommunalen Gebietsreform“ vom 1. Januar 1980, in dem kleinere Korrekturen vorgenommen wurden. Im Altlandkreis Nördlingen behielten von den ursprünglich 76 Gemeinden gerade noch 21 ihre Selbstständigkeit, drei als Einheitsgemeinden, die restlichen 18 hatten sich in drei Verwaltungsgemeinschaften zusammengefunden: VG Oettingen, VG Ries, VG Wallerstein. (gne)

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden