Gericht schmettert Beschwerde der Sekte Zwölf Stämme ab
Die Gemeinschaft Zwölf Stämme hat einen Befangenheitsantrag gestellt und muss nun einen Rückschlag hinnehmen. In den Sorgerechtsverfahren gibt es einen weiteren Paukenschlag.
Ist jemand befangen, ist er „voreingenommen, parteiisch“, so steht es im Duden. Seit geraumer Zeit fühlen sich die Zwölf Stämme vom Amtsgericht in Nördlingen nicht unvoreingenommen behandelt, auch wenn in den meisten Fällen noch keine Entscheidungen gefallen sind. In den Verfahren am Familiengericht, so der Vorwurf der Sekte, gehe es nur darum, die Eltern pauschal für ihre Mitgliederschaft in der Gemeinschaft zu bestrafen.
Die zuständige Richterin, so fand ein Elternpaar der Zwölf Stämme, sei befangen. So würden nur Zeugen angehört, die die Eltern belasteten, keine, die sie entlasteten. Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag wies den Befangenheitsantrag im Mai zurück. Für eine Befangenheit der Richterin sah er keinerlei Anzeichen. Gegen diese Entscheidung Beyschlags legte der Anwalt der Zwölf Stämme, Michael Langhans, daraufhin eine Beschwerde ein, mit der sich das Oberlandesgericht in München befasste.
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