War die Demo der Sekte Zwölf Stämme in Nördlingen rechtswidrig?
Die Sekte Zwölf Stämme demonstrierte beim Nördlinger Stabenfest dagegen, dass ihre Kinder von ihnen getrennt wurden. Verstößt die Aktion gegen das Versammlungsrecht?
Das Landratsamt Donau-Ries prüft, ob die Aktion der Zwölf Stämme beim Stabenfest am Montag gegen das Versammlungsrecht verstößt. Wie die Behörde mitteilt, war die „Demonstration in dieser Form nicht angezeigt“. Mitglieder der Glaubensgemeinschaft hatten sich dem Umzug angeschlossen und mit Schildern dagegen protestiert, dass ihre Kinder von ihnen getrennt wurden. Zudem verteilten sie Flugblätter, auf denen sie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts München zitierten und den Leiter des Nördlinger Amtsgerichts, Helmut Beyschlag, abgebildet hatten.
Es werde jetzt geprüft, „weil das Verhalten der Zwölf Stämme abweichend war von dem, was wir erlaubt hatten“, wie eine Sprecherin des Landratsamts erklärt. So sei der Sekte zwar bewilligt worden, einen Infostand aufzustellen und dort Flyer zu verteilen. Es habe diese Erlaubnis aber nur für den Infostand gegeben und nicht darüber hinaus.
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