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Zirkus vor Gericht

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Zirkus vor Gericht

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    Das erste Verfahren ist entschieden, aber die Rechtsmittelfrist ist noch nicht abgelaufen; das heißt, es kann noch Einspruch gegen das Urteil eingelegt werden. Hier ging es darum, ob die Stadt Nördlingen verpflichtet ist, den Zirkus mit Wasser zu versorgen. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt Nördlingen Recht und entschied, dass diese nicht dazu verpflichtet sei.

    Die Stadt hatte den Zirkus, der ursprünglich nur wenige Tage in Nördlingen bleiben sollte, zunächst mit Wasser aus einem Feuerwehrhydranten versorgt. Kurz vor Einbruch des Winters wurde er abgestellt, weil man Probleme mit dem Frost befürchtete. Außerdem sah man die Gefahr eindringender Bakterien in das Wasser. "Eine Versorgung von Mensch und Tier über einen Feuerwehrhydranten ist auch rechtlich ein Problem", erklärte Oberbürgermeister Hermann Faul gegenüber unserer Zeitung. Genau wie die Rechtsrätin der Stadt, Nicole Wetzel, wollte er sich als Betroffener allerdings nicht detailliert über die noch nicht vollständig abgeschlossenen Verfahren äußern.

    Keine Sondervorstellung genehmigt

    Das gilt erst recht für das zweite Verfahren, das noch läuft und nicht entschieden ist. Hierbei geht es um Äußerungen von Ordnungsamtschef Jürgen Landgraf und Pressesprecher Rudi Scherer in den Medien, dass die Stadt eine Sondervorstellung nicht genehmigen werde. Die Zirkusbetreiber fühlen sich dadurch diskriminiert und benachteiligt. Der Oberbürgermeister hält die Äußerungen seiner Mitarbeiter für sachlich, will aber keinesfalls einer Interpretation des Verwaltungsgerichtes vorgreifen.

    Gegenüber den Rieser Nachrichten hatten Landgraf und Scherer seinerzeit erklärt, man wolle andere Zirkusse, die sich regulär um Vorstellungen bewerben, nicht benachteiligen, indem man den Bedarf von zwei Auftritten pro Jahr ungeplant erfülle und das Publikumsinteresse damit auf Monate hinaus schwäche.

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